Rechtsprechung / BFH, 02.03.1988 – I R 103/86
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 02.03.1988 – I R 103/86
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BFH, 18.12.1996 – I R 139/94
Urteil
Leitsatz 1. Zur Begründung des "Nahestehens" reicht jede Beziehung eines Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu einer anderen Person aus, die den Schluß zuläßt, sie habe die Vorteilszuwendung der Kapitalgesellschaft an die an…
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BFH, 22.02.1989 – I R 9/85
Urteil
Leitsatz 1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 2 KStG 1968 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind…
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BFH, 02.12.1992 – I R 54/91
Urteil
Leitsatz Vereinbart eine GmbH mit ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern als Entgelt für die Geschäftsführertätigkeit ausschließlich eine Gewinntantieme, so kann diese unter Würdigung aller Umstände im Einzelfall ei…
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BFH, 16.12.1992 – I R 2/92
Urteil
Leitsatz Erteilt eine GmbH der als Geschäftsführerin angestellten Ehefrau des beherrschenden Gesellschafters unmittelbar nach der Anstellung eine vom ersten Tag des Anstellungsverhältnisses an unverfallbare Pensionszusage, so ist…
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BFH, 06.12.1995 – I R 88/94
Urteil
Leitsatz 1. Die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis kann auch darin begründet sein, daß das zwischen der Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter vereinbarte Rechtsgeschäft zwar von einem ordentlichen und gewissenh…
- FG Niedersachsen, 09.12.2003 – 6 K 138/02 Urteil
- FG Köln, 05.09.2002 – 13 K 521/02 Urteil
- FG Düsseldorf, 07.06.2023 – 7 K 311/21 K,G Urteil
- FG Niedersachsen, 23.06.2009 – 6 K 72/08 Urteil
- FG Köln, 13.09.2001 – 13 K 8063/00 Urteil
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BFH, 12.12.1990 – I R 73/89
Urteil
Leitsatz 1. Der Wert einer verdeckten Einlage ist nicht geeignet, die Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung zu mindern. 2. Überläßt der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieser eine "Erwerbschance" und verzichtet die…