Rechtsprechung / BFH, 03.06.1987 – III R 205/81
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 03.06.1987 – III R 205/81
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BFH, 02.12.2004 – III R 49/03
Urteil
Leitsatz 1. Macht ein Steuerpflichtiger Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige steuermindernd geltend, trifft ihn nach § 90 Abs. 2 AO 1977 eine erhöhte Mitwirkungspflicht zur Aufklärung des Sachverhalts sowie zur Vo…
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BFH, 09.08.2001 – III R 6/01
Urteil
Leitsatz Aufwendungen für die Asbestsanierung der Außenfassade eines Wohnhauses können als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn durch ein vor Durchführung der Maßnahme erstelltes amtliches Gutachten nachgewies…
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BFH, 30.06.1995 – III R 52/93
Urteil
Leitsatz Von dem Erfordernis, die medizinische Notwendigkeit einer Kurreise durch ein vor ihrem Antritt ausgestelltes amtsärztliches oder vergleichbares Zeugnis nachzuweisen, kann abgesehen werden, wenn feststeht, daß eine gesetz…
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BFH, 17.12.1997 – III R 35/97
Urteil
Leitsatz Die Berücksichtigung von Kosten einer Begleitperson während einer medizinisch indizierten Kur als außergewöhnliche Belastung setzt grundsätzlich voraus, daß die krankheits- oder altersbedingte Notwendigkeit der Begleitun…
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BFH, 19.05.2004 – III R 39/03
Urteil
Leitsatz Die von der Rechtsprechung des BFH und der Finanzverwaltung anerkannte Beweiserleichterung für bei Auslandsfahrten bar geleistete Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland gilt nicht, wenn beide Ehegatten im Inland leb…
- FG Münster, 17.09.2009 – 12 V 2521/09 E Beschluss
- FG Köln, 21.03.2018 – 3 K 544/17 Urteil
- FG Köln, 19.06.2008 – 6 K 838/06 Urteil
- FG Niedersachsen, 12.06.2003 – 11 K 188/98 Urteil
- FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2010 – 5 K 1505/09 Urteil
- FG Baden-Württemberg, 20.10.2009 – 4 K 1632/09 Entscheidung
- FG Saarland, 11.03.2008 – 2 K 1183/06 Urteil