Rechtsprechung / BFH, 18.12.1986 – I R 49/83
Zitiert von 20 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 18.12.1986 – I R 49/83
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BFH, 21.04.1993 – X R 112/91
Urteil
Leitsatz 1. Die Beauftragung einer anderen Finanzbehörde mit der Außenprüfung (§ 195 Satz 2 AO 1977) ist eine gegenüber der Prüfungsanordnung (§ 196 AO 1977) verfahrensrechtlich selbständige Regelung. 2. Diese Beauftragung ist…
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BFH, 25.01.1989 – X R 158/87
Urteil
Leitsatz 1. Die örtliche Zuständigkeit geht erst dann nach § 26 AO 1977 von einer Finanzbehörde auf eine andere Finanzbehörde über, wenn die die Zuständigkeit ändernden Umstände einer der von der Zuständigkeitsfrage betroffenen F…
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BFH, 18.10.1988 – VII R 123/85
Urteil
Leitsatz 1. Die Hemmung der Festsetzungsfrist durch den Antrag des Steuerpflichtigen, den Beginn der Außenprüfung hinauszuschieben, wird nicht dadurch gehindert, daß der voraussichtliche Prüfungsbeginn nicht angemessene Zeit vor …
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BFH, 04.02.1988 – V R 57/83
Beschluss
Leitsatz 1. Die Revision ist unzulässig, wenn der Kläger nach Durchführung einer Außenprüfung die Aufhebung der Prüfungsanordnung begehrt und es mit der Revision versäumt, seinen Antrag auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit d…
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BFH, 24.02.1989 – III R 36/88
Urteil
Leitsatz 1. Zu den Voraussetzungen der Erweiterung des Prüfungszeitraums nach § 4 Abs. 2 BpO(St) wegen zu erwartender nicht unerheblicher Steuernachforderungen. 2. Die Erweiterung des Prüfungszeitraums nach § 4 Abs. 2 BpO(St) …
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BFH, 19.06.2007 – VIII R 99/04
Urteil
Leitsatz 1. Die strafbefreiende Erklärung nach dem StraBEG und die Selbstanzeige nach § 371 AO konnten wahlweise erfolgen; bei Rechtserheblichkeit der Wahl muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Voraussetzungen der strafbefrei…
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BFH, 19.05.2016 – X R 14/15
Urteil
Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung, die durch die Stellung eines (befristeten) Antrags des Steuerpflichtigen auf Hinausschieben des Beginns einer Außenprüfung eintritt, endet, wenn der Prüfer auch zwei Jahre nach dem Verschiebungsantr…
- FG Baden-Württemberg, 18.03.2009 – 4 K 91/07 Urteil
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BFH, 13.02.2003 – IV R 31/01
Urteil
Leitsatz Wird eine Außenprüfung nach einer Unterbrechung von mehr als sechs Monaten vor Ablauf der normalen Festsetzungsfrist fortgeführt, so ist die Verjährung auch dann gehemmt, wenn keine neue Prüfungsanordnung erlassen wurde.…
- FG Hamburg, 12.10.2017 – 1 K 54/15 Urteil
- FG Niedersachsen, 23.06.2017 – 13 K 145/11 Urteil
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 – 4 K 90/07 Urteil
- BFH, 26.07.2000 – XI B 22/00 Beschluss
- FG Hamburg, 08.02.2021 – 2 V 111/20 Beschluss
- FG Baden-Württemberg, 01.06.2010 – 4 K 1511/09 Urteil
- FG Münster, 21.04.2010 – 6 K 3514/09 AO Urteil
- FG Niedersachsen, 26.06.2008 – 6 K 118/08 Urteil
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 – 4 K 88/07 Urteil
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 – 4 K 92/07 Urteil
- FG Niedersachsen, 23.11.2000 – 11 K 370/98 Urteil