Rechtsprechung / BFH, 16.12.1986 – VIII B 115/86
Zitiert von 14 Entscheidungen
BFH, Beschluss vom 16.12.1986 – VIII B 115/86
-
BFH, 19.07.1994 – VIII R 58/92
Urteil
Leitsatz 1. Ein Einkommensteuerbescheid kann auch mit dem Ziel angefochten werden, die Einkommensteuer höher festzusetzen, wenn andernfalls die Anrechnung einer höheren Kapitalertragsteuer oder einer höheren Körperschaftsteuer ni…
-
BFH, 11.04.2001 – VII B 304/00
Beschluss
Leitsatz 1. Wird nach Einziehung der gepfändeten Forderung mit der Fortsetzungsfeststellungsklage geltend gemacht, die Vollstreckungsbehörde habe den Geldbetrag unter Verstoß gegen ein gesetzliches Vollstreckungsverbot erlangt, s…
- BFH, 31.03.2000 – VII B 187/99 Beschluss
- BFH, 18.08.1999 – VII B 106/99 Beschluss
-
BFH, 26.09.1991 – VIII B 41/91
Beschluss
Leitsatz Körperschaftsteuer darf bei der Veranlagung des Anteilseigners nur angerechnet werden, wenn die in den §§ 44 , 45 oder 46 KStG bezeichnete Bescheinigung vorgelegt worden ist.
-
BFH, 13.09.2000 – VI B 134/00
Beschluss
Leitsatz Die Klage eines Ausländers, der nur eine Aufenthaltsbefugnis besitzt, auf Zahlung von Kindergeld hat bei summarischer Beurteilung hinreichende Aussicht auf Erfolg. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen kann deshalb P…
-
BFH, 25.10.1995 – VIII B 79/95
Beschluss
Leitsatz Die Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides darf auch insoweit aufgehoben werden, als sie zu einer – vorläufigen – Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer und anzurechnender Körperschaftsteuer führt (Ergänzung z…
- BFH, 24.05.2000 – VI B 251/99 Beschluss
- BFH, 11.11.1999 – III B 40/99 Beschluss
- BFH, 04.11.1999 – X B 81/99 Beschluss
-
BSG, 21.11.2024 – B 8 SO 5/23 R
Urteil
Leitsatz 1. Das Auskunftsverfahren wegen des Übergangs von Unterhaltsansprüchen auf den Träger der Sozialhilfe, der Hilfe zur stationären Pflege gewährt, ist zunächst auf Angaben zum Einkommen beschränkt, die für das Überschreite…
- BFH, 20.04.2000 – XI S 5/99 Beschluss
- BFH, 03.01.2000 – XI S 3/99 Beschluss
- FG Baden-Württemberg, 17.05.2005 – 13 K 267/04 Beschluss