Rechtsprechung / BFH, 06.11.1986 – VI R 106/85

Zitiert von 11 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 06.11.1986 – VI R 106/85

  1. BFH, 23.03.2001 – VI R 175/99 Urteil

    Leitsatz 1. Erfolgt ein Umzug aus Anlass der Eheschließung von getrennten Wohnorten in eine gemeinsame Familienwohnung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs eines jeden Ehegatten gesondert zu beurteilen.

  2. BFH, 22.11.1991 – VI R 77/89 Urteil

    Leitsatz Ein einem Arbeitsplatzwechsel nachfolgender Umzug ist jedenfalls dann als beruflich veranlaßt anzusehen, wenn durch den Umzug die gesamte Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um insgesamt 1 Stunde verringert wird …

  3. BFH, 15.11.1991 – VI R 36/89 Urteil

    Leitsatz Erwirbt ein Arbeitnehmer anläßlich eines beruflich veranlaßten Umzugs ein Einfamilienhaus am neuen Arbeitsort und zahlt sein Arbeitgeber die dabei entstandenen Maklerkosten, so ist hierin jedenfalls insoweit kein steuerf…

  4. BFH, 28.04.1988 – IV R 42/86 Urteil

    Leitsatz Umzugskosten eines frei praktizierenden Arztes können betrieblich veranlaßt sein, wenn dadurch die Betreuung von stationär aufgenommenen Patienten erleichtert wird. EStG § 4 Abs. 4. Vorinstanz: FG Baden-Württemberg…

  5. BFH, 21.07.1989 – VI R 129/86 Urteil

    Leitsatz Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten ist nicht deshalb zu verneinen, weil die Familie des Arbeitnehmers erst zehn Jahre später an dessen Beschäftigungsort umzieht. EStG 1981 § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1. V…

  6. BFH, 07.05.2015 – VI R 73/13 Urteil
  7. BFH, 21.02.2006 – IX R 79/01 Urteil

    Leitsatz Bei der Abgrenzung, ob Umzugskosten eines verheirateten Arbeitnehmers Aufwendungen für die Lebensführung oder deshalb nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind, weil sich die Fahrzeiten zwischen Wohnung und Arbeits…

  8. FG Hamburg, 23.02.2023 – 5 K 190/22 Urteil
  9. FG Köln, 24.02.2016 – 3 K 3502/13 Urteil
  10. FG Baden-Württemberg, 02.04.2004 – 8 K 34/00 Urteil
  11. BFH, 24.05.2000 – VI R 188/97 Urteil

    Leitsatz Maklergebühren für den Erwerb eines Einfamilienhauses am neuen Arbeitsort sind auch insoweit keine Umzugskosten, als sie für die Vermittlung einer vergleichbaren Mietwohnung angefallen wären (Anschluss an das BFH-Urteil …