Rechtsprechung / BFH, 23.10.1986 – IV R 214/84
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 23.10.1986 – IV R 214/84
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BFH, 10.08.1994 – I R 133/93
Urteil
Leitsatz Übt der Inhaber einer Steuerberaterpraxis neben seiner freiberuflichen auch eine gewerbliche Tätigkeit aus, und ist an seinem Unternehmen ein Steuerberater atypisch still beteiligt, so sind gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG 1…
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BFH, 12.10.1988 – X R 5/86
Urteil
Leitsatz 1. Eine Betriebsaufspaltung aufgrund faktischer Beherrschung ist nur gegeben, wenn der gesellschaftsrechtlich Beteiligte nach den Umständen des Einzelfalls darauf angewiesen ist, sich dem Willen eines anderen so unterzuo…
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BFH, 17.11.1992 – VIII R 36/91
Urteil
Leitsatz 1. Die individuelle Gestaltung eines Grundstücks für die Bedürfnisse des Betriebsunternehmens ist lediglich Indiz für sein besonderes Gewicht als Betriebsgrundlage.
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BFH, 19.01.2023 – IV R 5/19
Urteil
Leitsatz 1. Im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 179 Abs. 2 Satz 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind eine Erbengemeinschaft und eine aus den Miterben gebildete GbR als jeweils selbständige…
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BFH, 22.01.1988 – III B 9/87
Beschluss
Leitsatz Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß Patente im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zur zeitlich begrenzten Nutzung überlassen und nicht veräußert sind, wenn ein "Rückfall" der dem Betriebsunternehmen übertragenen Rechte…
- FG Köln, 18.12.2018 – 8 K 3086/16 Urteil
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BFH, 27.08.1998 – IV R 77/97
Urteil
Leitsatz Vermieten die Gesellschafter der im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gegründeten Besitz-GbR als Bruchteilseigentümer Wohnungen an fremde Benutzer, so erzielen sie keine gewerblichen Einkünfte, wenn die Wohnungen nicht al…
- FG Saarland, 26.05.2004 – 1 K 119/04 Urteil
- FG Düsseldorf, 08.07.2005 – 1 K 3386/04 G Urteil
- FG Düsseldorf, 08.07.2005 – 1 K 3389/04 E Urteil
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BFH, 05.07.1990 – GrS 2/89
Beschluss
Leitsatz 1. Im Einkommensteuerrecht ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Erbauseinandersetzung dem Erbfall als selbständiger Rechtsvorgang nachfolgt und mit diesem keine rechtliche Einheit bildet. 2. Abfindungszahlungen…