Rechtsprechung / BFH, 10.10.1986 – VI R 178/83
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 10.10.1986 – VI R 178/83
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BFH, 15.10.2003 – XI R 17/02
Urteil
Leitsatz Für die Abgrenzung zwischen arbeitsvertraglichen Erfüllungsleistungen und Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG ist der im Aufhebungsvertrag vereinbarte Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses maß…
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BFH, 09.10.1992 – VI R 47/91
Urteil
Leitsatz 1. Zuschüsse des Arbeitgebers zur Lebensversicherung eines Vorstandsmitglieds einer AG sind steuerpflichtiger und nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 2 EStG von der Steuer befreiter Arbeitslohn.
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BFH, 27.04.1994 – XI R 41/93
Urteil
Leitsatz Zahlungen an einen von der Arbeit freigestellten Arbeitnehmer, die aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs bis zum vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses geleistet werden, sind keine Abfindungen. EStG § 3 N…
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BFH, 24.04.1991 – XI R 9/87
Urteil
Leitsatz Abfindungen zur Abgeltung einer betrieblichen Rentenanwartschaft sind dann nicht steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses bereits einen unverfallbaren Anspruch auf spätere Ver…
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BFH, 14.05.2003 – XI R 16/02
Urteil
Leitsatz Wird in einem vom Arbeitgeber veranlassten Vertrag über die Aufhebung eines Arbeitsvertrages vereinbart, dass der Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen mehrjährigen unbezahlten Übergangsurlaub ni…
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BFH, 21.06.1990 – X R 48/86
Urteil
Leitsatz Die Steuerfreiheit von Abfindungen, die aus Anlaß der Umsetzung innerhalb eines Konzerns gezahlt werden, hängt u.a. davon ab, ob nach den Verhältnissen des einzelnen Falls die Umsetzung als Fortsetzung eines einheitliche…
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BFH, 30.10.2008 – VI R 53/05
Urteil
Leitsatz Die Beendigung des Dienstverhältnisses i. S. des § 40b Abs. 2 Satz 3 1. Halbsatz EStG ist die nach bürgerlichem (Arbeits-) Recht wirksame Beendigung. Ein Dienstverhältnis kann daher auch dann beendet sein, wenn der Arbei…
- FG Münster, 22.07.2003 – 2 K 1081/99 E Urteil
- LAG Düsseldorf, 14.10.2002 – 10 Sa 869/02 Urteil
- FG Köln, 21.03.2007 – 7 K 2013/04 Urteil
- FG Niedersachsen, 08.06.2005 – 2 K 267/03 Urteil