Rechtsprechung / BFH, 01.10.1986 – I R 54/83
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 01.10.1986 – I R 54/83
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BFH, 18.12.1996 – I R 139/94
Urteil
Leitsatz 1. Zur Begründung des "Nahestehens" reicht jede Beziehung eines Gesellschafters der Kapitalgesellschaft zu einer anderen Person aus, die den Schluß zuläßt, sie habe die Vorteilszuwendung der Kapitalgesellschaft an die an…
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BFH, 22.02.1989 – I R 9/85
Urteil
Leitsatz 1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 2 KStG 1968 ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind…
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BFH, 24.01.1989 – VIII R 74/84
Urteil
Leitsatz Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist möglich, wenn die Leistung der Gesellschaft zwar vor Begründung des Gesellschaftsverhältnisses erbracht wird, ihren Grund aber in diesem Gesellschaftsverhältnis hat. Das gilt jedenfa…
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BFH, 16.12.1992 – I R 2/92
Urteil
Leitsatz Erteilt eine GmbH der als Geschäftsführerin angestellten Ehefrau des beherrschenden Gesellschafters unmittelbar nach der Anstellung eine vom ersten Tag des Anstellungsverhältnisses an unverfallbare Pensionszusage, so ist…
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BFH, 02.03.1988 – I R 103/86
Urteil
Leitsatz 1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann gegeben sein, wenn Leistungen an eine dem beherrschenden Gesellschafter nahestehende Person auf nicht von vornherein getroffenen klaren Vereinbarungen beruhen (BFH-Urteile vom 1.…
- FG Köln, 23.08.2006 – 13 K 288/05 Urteil
- FG Niedersachsen, 09.12.2003 – 6 K 138/02 Urteil
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BFH, 27.07.1988 – I R 68/84
Urteil
Leitsatz 1. Eine Pensionserhöhung, die die Kapitalgesellschaft einer dem beherrschenden Gesellschafter nahestehenden Person wegen gestiegener Lebenshaltungskosten ohne eine vor dem Eintritt in den Ruhestand vereinbarte Wertsicher…
- FG Hamburg, 29.05.2024 – 3 K 181/21 Urteil
- FG Düsseldorf, 07.06.2023 – 7 K 311/21 K,G Urteil
- FG Düsseldorf, 19.11.2002 – 6 K 5750/99 E Urteil
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BFH, 12.12.1990 – I R 73/89
Urteil
Leitsatz 1. Der Wert einer verdeckten Einlage ist nicht geeignet, die Höhe einer verdeckten Gewinnausschüttung zu mindern. 2. Überläßt der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft dieser eine "Erwerbschance" und verzichtet die…