Rechtsprechung / BFH, 05.08.1986 – IX R 13/81
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 05.08.1986 – IX R 13/81
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BFH, 27.09.1988 – VIII R 432/83
Urteil
Leitsatz Mit der Gewährung des Verlustrücktrags ist insoweit eine Durchbrechung der Bestandskraft des für das Rücktragsjahr ergangenen Steuerbescheids verbunden, als - ausgehend von der bisherigen Steuerfestsetzung und den dafür …
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BFH, 07.07.2004 – XI R 10/03
Urteil
Leitsatz 1. Eindeutigen Steuererklärungen braucht das FA nicht mit Misstrauen zu begegnen, es kann regelmäßig von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Dies gilt auch, wenn ein nicht selbstständig tätiger Steuerpflichti…
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BFH, 18.12.1991 – X R 38/90
Urteil
Leitsatz 1. Im Rahmen des § 177 AO 1977 sind Rechtsfehler auch dann zu berichtigen, wenn sie wegen Eintritts der Verjährung nicht mehr zu einer Aufhebung oder Änderung des Steuerbescheids nach den §§ 172 ff. AO 1977 führen könnte…
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BFH, 26.02.2008 – VIII R 1/07
Urteil
Leitsatz 1. Mit der gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist soll es dem durch eine Steuerstraftat geschädigten Steuergläubiger ermöglicht werden, die ihm vorenthaltenen Steuerbeträge auch noch n…
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BFH, 29.11.1989 – II R 53/87
Urteil
Leitsatz Fehler i.S. des § 22 Abs. 3 Satz 1 BewG ist jede objektive Unrichtigkeit. Für die Zulässigkeit der fehlerberichtigenden Fortschreibung ist nicht Voraussetzung, daß ein klarliegender, einwandfrei feststellbarer Fehler vor…
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BFH, 27.09.1988 – VIII R 98/87
Urteil
Leitsatz Der Grundsatz, daß Ehegatten das Wahlrecht der Veranlagungsart bis zur Unanfechtbarkeit eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids ausüben und die einmal getroffene Wahl innerhalb dieser Frist - vorbehaltlich eines rec…
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BFH, 01.06.1994 – X R 90/91
Urteil
Leitsatz Bei der Berechnung der Nachsteuer nach § 10 Abs. 6 EStG ist § 177 AO 1977 zu berücksichtigen. Dies kann dazu führen, daß bisher nicht geltend gemachte Vorsorgeaufwendungen nunmehr zugunsten des Steuerpflichtigen nachgesc…
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BFH, 22.04.2015 – X R 24/13
Urteil
Leitsatz 1. NV: Änderungen nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ermöglichen die Saldierung nach § 177 Abs. 1, Abs. 2 AO. 2. NV: Es ist unerheblich, worauf die Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO beruht, ob ihr eine gegenläufi…
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BFH, 10.04.2003 – V R 26/02
Urteil
Leitsatz Werden nachträglich sowohl steuererhöhende Tatsachen (Umsätze) als auch steuermindernde Tatsachen (Vorsteuerbeträge) bekannt und führen die steuererhöhenden Tatsachen zur Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 …
- SG Aachen, 30.10.2018 – S 14 KR 455/17 Urteil
- FG Baden-Württemberg, 20.10.2011 – 3 K 2065/10 Urteil