Rechtsprechung / BFH, 12.11.1985 – VIII R 342/82

Zitiert von 17 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 12.11.1985 – VIII R 342/82

  1. BFH, 24.08.1989 – IV R 135/86 Urteil

    Leitsatz Eine sachliche Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung wird durch die Überlassung von Anlagegütern an die Betriebsgesellschaft begründet, die für diese nach ihrer Funktion eine wesentliche Betriebsgrundlage bild…

  2. BFH, 12.11.1985 – VIII R 240/81 Urteil

    Leitsatz 1. Die Rechtsprechung des BFH zur Betriebsaufspaltung ist mit dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) vereinbar. 2. Wer als Teilhaber einer Gemeinschaft na…

  3. BFH, 31.08.1995 – VIII B 21/93 Beschluss

    Leitsatz 1. Der Begriff des Mitunternehmeranteils i. S. von § 7 Abs. 1 EStDV umfaßt nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft, sondern auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen.

  4. BFH, 19.03.2009 – IV R 78/06 Urteil

    Leitsatz Das einzelne Geschäftslokal eines Filialeinzelhandelsbetriebs ist in aller Regel auch dann eine wesentliche Betriebsgrundlage, wenn auf das Geschäftslokal weniger als 10 % der gesamten Nutzfläche des Unternehmens entfäll…

  5. BFH, 26.01.1989 – IV R 151/86 Urteil

    Leitsatz Für die Frage der personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist nicht ausschlaggebend, ob der beherrschende Gesellschafter der Betriebskapitalgesellschaft bei Beschlüssen über Geschäfte mit dem ihm zus…

  6. BFH, 04.11.1992 – XI R 1/92 Urteil

    Leitsatz 1. An einer wesentlichen Betriebsgrundlage als Voraussetzung der sachlichen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung kann es fehlen, wenn ein Grundstück für die Betriebsgesellschaft von geringer wirtschaftlicher Bedeutun…

  7. BFH, 23.01.1991 – X R 47/87 Urteil

    Leitsatz 1. Die sachliche Verflechtung als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung ist auch dann zu bejahen, wenn erst das Betriebsunternehmen (mit Zustimmung des Besitzunternehmens) ein ihm überlassenes Gebäude für seine Zwecke …

  8. BFH, 17.11.1992 – VIII R 36/91 Urteil

    Leitsatz 1. Die individuelle Gestaltung eines Grundstücks für die Bedürfnisse des Betriebsunternehmens ist lediglich Indiz für sein besonderes Gewicht als Betriebsgrundlage.

  9. BFH, 07.08.1990 – VIII R 110/87 Urteil

    Leitsatz Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung kommt es nicht darauf an, ob ein vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen verpachtetes Grundstück ausschließlich von dem betreffenden Betriebsunternehmen genutzt werden kann. M…

  10. BFH, 01.12.1989 – III R 94/87 Urteil

    Leitsatz Eine Betriebsaufspaltung aufgrund faktischer Beherrschung liegt nur dann vor, wenn der Inhaber des Besitzunternehmens auch ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Betriebsgesellschaft infolge einer besonderen tat…

  11. BFH, 12.09.1991 – IV R 8/90 Urteil

    Leitsatz Ein Fabrikationsgrundstück ist regelmäßig wesentliche Betriebsgrundlage der Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (Anschluß an BFHE 158, 245 , BStBl II 1989, 1014 ). Davon ist jedenfalls dann auszugehe…

  12. BFH, 05.09.1991 – IV R 113/90 Urteil

    Leitsatz Auch eine sog. Systemhalle kann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sein, wenn sie nach Größe, Grundriß und Gliederung auf die Bedürfnisse der Betriebsgesellschaft (Fertigungsbetrieb) zugesc…

  13. BFH, 29.10.1991 – VIII R 77/87 Urteil

    Leitsatz 1. Ein Grundstück ist dann keine wesentliche Betriebsgrundlage, wenn das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Grundstück mieten oder kaufen kann.

  14. FG Niedersachsen, 19.11.2015 – 5 K 286/12 Urteil
  15. FG Düsseldorf, 19.02.2025 – 5 K 814/22 G,F Urteil
  16. FG Düsseldorf, 25.09.2003 – 11 K 5608/01 E Urteil
  17. FG Niedersachsen, 18.12.2001 – 14 K 275/98 Urteil