Rechtsprechung / BFH, 12.11.1985 – VIII R 342/82
Zitiert von 17 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 12.11.1985 – VIII R 342/82
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BFH, 24.08.1989 – IV R 135/86
Urteil
Leitsatz Eine sachliche Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung wird durch die Überlassung von Anlagegütern an die Betriebsgesellschaft begründet, die für diese nach ihrer Funktion eine wesentliche Betriebsgrundlage bild…
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BFH, 12.11.1985 – VIII R 240/81
Urteil
Leitsatz 1. Die Rechtsprechung des BFH zur Betriebsaufspaltung ist mit dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) vereinbar. 2. Wer als Teilhaber einer Gemeinschaft na…
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BFH, 31.08.1995 – VIII B 21/93
Beschluss
Leitsatz 1. Der Begriff des Mitunternehmeranteils i. S. von § 7 Abs. 1 EStDV umfaßt nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft, sondern auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen.
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BFH, 19.03.2009 – IV R 78/06
Urteil
Leitsatz Das einzelne Geschäftslokal eines Filialeinzelhandelsbetriebs ist in aller Regel auch dann eine wesentliche Betriebsgrundlage, wenn auf das Geschäftslokal weniger als 10 % der gesamten Nutzfläche des Unternehmens entfäll…
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BFH, 26.01.1989 – IV R 151/86
Urteil
Leitsatz Für die Frage der personellen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist nicht ausschlaggebend, ob der beherrschende Gesellschafter der Betriebskapitalgesellschaft bei Beschlüssen über Geschäfte mit dem ihm zus…
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BFH, 04.11.1992 – XI R 1/92
Urteil
Leitsatz 1. An einer wesentlichen Betriebsgrundlage als Voraussetzung der sachlichen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung kann es fehlen, wenn ein Grundstück für die Betriebsgesellschaft von geringer wirtschaftlicher Bedeutun…
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BFH, 23.01.1991 – X R 47/87
Urteil
Leitsatz 1. Die sachliche Verflechtung als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung ist auch dann zu bejahen, wenn erst das Betriebsunternehmen (mit Zustimmung des Besitzunternehmens) ein ihm überlassenes Gebäude für seine Zwecke …
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BFH, 17.11.1992 – VIII R 36/91
Urteil
Leitsatz 1. Die individuelle Gestaltung eines Grundstücks für die Bedürfnisse des Betriebsunternehmens ist lediglich Indiz für sein besonderes Gewicht als Betriebsgrundlage.
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BFH, 07.08.1990 – VIII R 110/87
Urteil
Leitsatz Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung kommt es nicht darauf an, ob ein vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen verpachtetes Grundstück ausschließlich von dem betreffenden Betriebsunternehmen genutzt werden kann. M…
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BFH, 01.12.1989 – III R 94/87
Urteil
Leitsatz Eine Betriebsaufspaltung aufgrund faktischer Beherrschung liegt nur dann vor, wenn der Inhaber des Besitzunternehmens auch ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der Betriebsgesellschaft infolge einer besonderen tat…
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BFH, 12.09.1991 – IV R 8/90
Urteil
Leitsatz Ein Fabrikationsgrundstück ist regelmäßig wesentliche Betriebsgrundlage der Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung (Anschluß an BFHE 158, 245 , BStBl II 1989, 1014 ). Davon ist jedenfalls dann auszugehe…
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BFH, 05.09.1991 – IV R 113/90
Urteil
Leitsatz Auch eine sog. Systemhalle kann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer Betriebsaufspaltung sein, wenn sie nach Größe, Grundriß und Gliederung auf die Bedürfnisse der Betriebsgesellschaft (Fertigungsbetrieb) zugesc…
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BFH, 29.10.1991 – VIII R 77/87
Urteil
Leitsatz 1. Ein Grundstück ist dann keine wesentliche Betriebsgrundlage, wenn das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt ein für seine Belange gleichwertiges Grundstück mieten oder kaufen kann.
- FG Niedersachsen, 19.11.2015 – 5 K 286/12 Urteil
- FG Düsseldorf, 19.02.2025 – 5 K 814/22 G,F Urteil
- FG Düsseldorf, 25.09.2003 – 11 K 5608/01 E Urteil
- FG Niedersachsen, 18.12.2001 – 14 K 275/98 Urteil