Rechtsprechung / BFH, 12.11.1985 – IX R 85/82
Zitiert von 22 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 12.11.1985 – IX R 85/82
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BFH, 14.05.2002 – VIII R 8/01
Urteil
Leitsatz 1. Wird der Mitunternehmeranteil gegen einen gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreis veräußert, so ist das Entgelt zwingend als laufende nachträgliche Betriebseinnahme in der Höhe zu versteuern, in der die Summe der Kauf…
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BFH, 28.11.1990 – X R 109/89
Urteil
Leitsatz 1. Vergibt eine GbR ihrem Gesellschaftszweck entsprechend verzinsliche Darlehen nach § 17 Abs. 2 BerlinFG, können die Besteuerungsgrundlagen, welche die Steuerermäßigung nach dieser Vorschrift begründen, einheitlich und …
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BFH, 17.05.1995 – X R 64/92
Urteil
Leitsatz Wirkt der Steuerpflichtige daran mit, eine dem Ergebnis eines Enteignungsverfahrens entsprechende Beschränkung seines Eigentums gegen Entschädigung hinzunehmen, liegt darin keine sonstige Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 ES…
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BFH, 19.07.2018 – IV R 10/17
Urteil
Leitsatz NV: Ist der stille Gesellschafter neben einer Gewinnbeteiligung und einer auf seine Einlage beschränkten Verlustbeteiligung im Falle des Ausscheidens und der Liquidation an den stillen Reserven des Betriebsvermögens eins…
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BFH, 01.12.1987 – IX R 90/86
Urteil
Leitsatz 1. Die Neufassung des § 180 Abs. 2 AO 1977 durch das StBereinG 1986 in Verbindung mit der dazu ergangenen Verordnung vom 19. Dezember 1986 ist in anhängigen gerichtlichen Verfahren auch für solche Feststellungszeiträume …
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BFH, 06.07.1999 – VIII R 12/98
Urteil
Leitsatz Das FG verstößt gegen die Grundordnung des Verfahrens, wenn es bei der Einkommensteuerveranlagung 1991 einen verbleibenden Verlustabzug aus früheren Jahren berücksichtigt, der vom FA nicht gesondert festgestellt wurde. …
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BFH, 25.07.2000 – IX R 93/97
Urteil
Leitsatz Beruft sich der Steuerpflichtige auf die Existenz eines Feststellungsbescheides und sind die Feststellungsakten wegen Aussonderung nach Ablauf der Aufbewahrungszeit nicht mehr vorhanden, trägt er insoweit jedenfalls dann…
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BFH, 15.03.2017 – I R 41/16
Urteil
Leitsatz 1. Die Einlage eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA übersteigende Anschaffungskosten sind in einer Ergänzungsbilanz zu erfassen. 2. Aus einer solchen Ergänzungsbilanz folgende Gewinnminderungen und Gewin…
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BFH, 31.03.2010 – II R 2/09
Urteil
Leitsatz NV: Ein Verzicht auf Aussetzungszinsen ist nicht schon deshalb geboten, weil die Steuerfestsetzung gegenüber dem Steuerpflichtigen für eine gewisse Zeit, nämlich bis zur Nachholung einer erforderlichen Verfahrenshandlung…
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BFH, 21.05.1987 – IV R 134/83
Urteil
Leitsatz 1. Die Gewinnfeststellungserklärung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 a AO 1977 haben gemäß der bis zum 31. Dezember 1986 geltenden Vorschrift des § 58 EStDV die gesetzlichen Vertreter i. S. des § 34 AO 1977 abzugeben. Die Festset…
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BFH, 08.04.1986 – IX R 212/84
Urteil
Leitsatz 1. Die in § 46 Abs. 2 Satz 2 EStG vorgesehene zweijährige Ausschlußfrist für den Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer ist verfassungsgemäß. 2. Ein Grundlagenbescheid, mit dem Einkünfte aus Vermietung und Verpach…
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BFH, 22.02.2017 – I R 35/14
Urteil
Leitsatz 1. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grundsätzlich --bejahend oder verneinend-…
- BFH, 01.02.2000 – IV B 138/98 Beschluss
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BFH, 09.10.1991 – II B 56/91
Beschluss
Leitsatz Entscheidet das FG trotz eines unter Hinweis auf anhängige Verfassungsbeschwerden gestellten Antrags auf Aussetzung des Verfahrens zur Sache, beruht das finanzgerichtliche Urteil dann nicht auf einem Verfahrensfehler, we…
- FG Köln, 27.01.2016 – 4 K 253/11 Urteil
- BFH, 20.07.2000 – VII B 47/00 Beschluss
- FG Niedersachsen, 22.02.2017 – 9 K 230/16 Urteil
- FG Hamburg, 22.06.2016 – 2 K 250/14 Urteil
- FG Niedersachsen, 28.01.2004 – 2 K 167/03 Urteil
- FG Niedersachsen, 29.04.2003 – 11 K 118/98 Urteil
- FG Köln, 01.10.2002 – 5 K 665/02 Urteil
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BFH, 08.05.1991 – I B 134/90
Beschluss
Leitsatz 1. Es ist ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, wenn ein FG eine Sachentscheidung trifft, obwohl es das Klageverfahren gemäß § 74 FGO hätte aussetzen müssen.