Rechtsprechung / BFH, 26.03.1985 – VII R 139/81
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 26.03.1985 – VII R 139/81
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BFH, 26.07.1988 – VII R 83/87
Urteil
Leitsatz 1. Zum Umfang der Haftung nach § 69 AO 1977 für die Lohnsteuer, wenn dem Geschäftsführer der Gesellschaft außer den in voller Höhe ausgezahlten Nettolöhnen keine sonstigen Zahlungsmittel zur Verfügung standen. 2. Die …
- BFH, 31.03.2000 – VII B 187/99 Beschluss · Rn. 19
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BFH, 14.07.1987 – VII R 188/82
Urteil
Leitsatz 1. Die Berechnung der Haftungssumme im Fall der Geschäftsführerhaftung für Umsatzsteuerrückstände bei Nichtvorhandensein ausreichender Zahlungsmittel zur Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten (Grundsatz der anteiligen Til…
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BFH, 12.06.1986 – VII R 192/83
Urteil
Leitsatz Zur Berechnung der Höhe des Haftungsbetrages für nicht an das FA entrichtete Umsatzsteuer, wenn die dem Geschäftsführer während des Haftungszeitraums zur Verfügung stehenden Mittel zur Tilgung sämtlicher Verbindlichkeite…
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BFH, 11.11.2015 – VII B 57/15
Beschluss · Rn. 7
Leitsatz 1. NV: Der Frage, ob bei einer Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG, die über keine eigenen Finanzmittel (Bankkonto) verfügt, bei der Berechnung der Haftungsquote unter Berücksichtigung des Grundsatzes der anteiligen Ti…
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BFH, 27.02.2007 – VII R 60/05
Urteil · Rn. 13
Leitsatz Bei der Ermittlung der Haftungsquote für die Umsatzsteuer sind die im Haftungszeitraum getilgten Lohnsteuern weder bei den Gesamtverbindlichkeiten noch bei den geleisteten Zahlungen zu berücksichtigen.
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BFH, 07.11.1989 – VII R 34/87
Urteil
Leitsatz In der Vergleichsrechnung zur Ermittlung der anteiligen Umsatzsteuerquote im Haftungsfall (§§ 69, 34 AO 1977) sind bei Gegenüberstellung der Zahlungsverpflichtungen und der auf diese geleisteten Zahlungen auch vom FA ver…
- FG Münster, 06.02.2017 – 7 V 3973/16 U Beschluss · Rn. 25
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BFH, 12.07.1988 – VII R 4/88
Urteil
Leitsatz Die Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden der Gesellschaft bemißt sich auch dann nur nach dem Grundsatz der anteiligen Befriedigung aller Gläubiger, wenn die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht oder nicht or…
- VG Münster, 14.01.2015 – 9 L 897/14 Beschluss
- FG Köln, 09.12.2003 – 13 K 4177/03 Urteil