Rechtsprechung / BFH, 22.03.1985 – VI R 82/83
Zitiert von 15 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 22.03.1985 – VI R 82/83
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BFH, 25.05.1992 – VI R 85/90
Urteil · Rn. 10
Leitsatz 1. Aufwendungen des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen erlangen beim Überschreiten eines Höchstbetrages von 150 DM je teilnehmenden Arbeitnehmer ein derartiges Eigengewicht, daß sie in vollem Umfang als steuerpflic…
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BFH, 11.03.1988 – VI R 106/84
Urteil
Leitsatz 1. Zahlt der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer im Rahmen eines sog. Sicherheitswettbewerbs Prämien, so handelt es sich hierbei um Arbeitslohn. 2. Zur Berechnung des Pauschsteuersatzes gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 EStG. E…
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BFH, 09.03.1990 – VI R 48/87
Urteil
Leitsatz 1. Veranstaltet der Arbeitgeber sogenannte Incentive-Reisen, um bestimmte Arbeitnehmer für besondere Leistungen zu belohnen und zu weiteren Leistungssteigerungen zu motivieren, so erhalten die Arbeitnehmer damit einen st…
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BFH, 27.07.1988 – I R 28/87
Urteil
Leitsatz 1. Meldet der Schuldner einer Vergütung i.S. des § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG die von ihm einbehaltene Steuer beim FA an, so kann der Gläubiger der Vergütung die Anmeldung mit dem Einspruch anfechten. 2. Steuerfreie…
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BFH, 16.05.2013 – VI R 7/11
Urteil · Rn. 21
Leitsatz 1. Leistungen eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze als Arbeitslohn zu werten. In die Ermittlung, ob die Freigrenze überschritten ist, können die den Arbeitgebe…
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BFH, 12.12.2012 – VI R 79/10
Urteil · Rn. 16
Leitsatz 1. Kosten eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze in vollem Umfang als Arbeitslohn zu werten. Die Freigrenze beträgt auch im Jahr 2007 noch 110 € . 2. Eine Anpass…
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BFH, 06.02.1987 – VI R 24/84
Urteil
Leitsatz 1. Aufwendungen eines Arbeitgebers für einen zweitägigen Betriebsausflug mit Übernachtung in Höhe von 200 DM je Arbeitnehmer können als Arbeitslohn angesehen werden. 2. In einem solchen Fall sind die Sachzuwendungen m…
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BFH, 21.02.1986 – VI R 21/84
Urteil
Leitsatz Zu den üblichen Zuwendungen aus Anlaß einer Betriebsveranstaltung, die nicht als Arbeitslohn anzusehen sind, kann auch eine vom Arbeitgeber überlassene Theaterkarte gehören, wenn der Theaterbesuch Bestandteil des Gesamtp…
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BFH, 18.03.1986 – VI R 49/84
Urteil
Leitsatz Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen sind als Arbeitslohn des einzelnen Arbeitnehmers anzusehen, wenn aus den Umständen (z.B. Häufigkeit, Dauer oder besondere Ausgestaltung der Betriebsveranstaltung) gefolgert werden …
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BFH, 12.10.2011 – I R 33/10
Urteil · Rn. 25
Leitsatz Der Inhaber im Betriebsvermögen gehaltener einbringungsgeborener Anteile muss keinen Entnahmegewinn versteuern, wenn er die Anteile verschenkt (entgegen BMF-Schreiben vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268, Tz. 21.12) .
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BFH, 15.05.1986 – IV R 119/84
Urteil
Leitsatz Die Auszahlung eines Geldbetrags an eine über 50 Jahre in der Rechtsanwaltspraxis tätige Bürovorsteherin aufgrund eines Vermächtnisses des inzwischen verstorbenen Rechtsanwalts ist eine private unentgeltliche Zuwendung u…
- FG Münster, 27.11.2018 – 15 K 3383/17 L Urteil · Rn. 9
- FG Köln, 29.08.2018 – 3 K 1205/18 Urteil · Rn. 9
- FG Niedersachsen, 24.08.2007 – 1 K 11553/04 Urteil · Rn. 3
- FG Düsseldorf, 12.01.2004 – 10 K 2335/00 E Urteil · Rn. 21