Rechtsprechung / BFH, 27.11.1984 – VIII R 73/82
Zitiert von 11 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 27.11.1984 – VIII R 73/82
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BFH, 20.12.2006 – X R 38/05
Urteil · Rn. 16
Leitsatz 1. Der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ist auch für Veranlagungszeiträume nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu kürzen, wenn in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der früheren Beschäftigung stehender Arb…
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BFH, 30.08.1994 – IX R 23/92
Urteil · Rn. 14
Leitsatz Baumängel vor Fertigstellung eines Gebäudes rechtfertigen auch dann keine AfaA, wenn infolge dieser Baumängel noch während der Bauzeit unselbständige Gebäudeteile wieder abgetragen werden. Die Aufwendungen hierfür und fü…
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BFH, 03.08.1993 – VIII R 82/91
Urteil
Leitsatz 1. Rückzahlungen von Gewinnanteilen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft sind beim Gesellschafter als Einlage und nicht als negative Einnahmen oder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu behandeln,…
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BFH, 01.10.2024 – VIII R 4/21
Urteil · Rn. 19
Leitsatz 1. NV: Die bloß tatsächliche Möglichkeit des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft, ein betriebliches Wirtschaftsgut der Kapitalgesellschaft (hier: Wohnimmobilie) auch privat nutzen zu können (hier: zu Wohnzwecken), …
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BFH, 14.12.2021 – VIII R 16/20
Urteil · Rn. 23
Leitsatz Erhebt im Falle einer Zusammenveranlagung nur ein Ehegatte Klage gegen den Einkommensteuerbescheid und wird der Bescheid gegenüber dem anderen Ehegatten bestandskräftig, kann dem klagenden Ehegatten nicht allein deswegen…
- FG Niedersachsen, 24.04.2017 – 2 K 168/16 Urteil · Rn. 2
- FG Hamburg, 01.09.2015 – 3 K 167/15 Urteil · Rn. 9
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BFH, 10.12.2019 – VIII R 30/16
Urteil
Leitsatz NV: Wird ein Einkommensteuerbescheid des Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft wegen einer vGA nach Ablauf der Festsetzungsfrist geändert, bevor wegen derselben vGA ein Körperschaftsteuerbescheid der Gesellschaft geän…
- FG Baden-Württemberg, 12.03.2004 – 9 K 43/01 Urteil · Rn. 14
- FG Düsseldorf, 29.11.2007 – 16 K 458/05 E,G,U Urteil · Rn. 54
- FG Düsseldorf, 16.08.2005 – 10 K 4173/02 E Urteil · Rn. 19