Rechtsprechung / BFH, 02.11.1984 – VI R 38/83
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 02.11.1984 – VI R 38/83
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BFH, 11.05.2005 – VI R 70/03
Urteil · Rn. 12
Leitsatz 1. Für die Wege eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ist die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG nicht anzusetzen.
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BFH, 02.02.1994 – VI R 109/89
Urteil
Leitsatz Aufwendungen für Fahrten eines Arbeitnehmers mit dem eigenen Kfz, die im wesentlichen durch den täglichen mehrfachen Ortswechsel geprägt sind, die also eine Art Reisetätigkeit wie z. B. bei einem Handelsvertreter oder Ku…
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BFH, 10.10.1994 – VI R 2/92
Urteil · Rn. 18
Leitsatz Hat ein Arbeitnehmer an einer auswärtigen wechselnden Einsatzstelle eine Unterkunft genommen, so kann er wählen, ob er die Aufwendungen für sämtliche Fahrten mit dem Kfz zwischen seiner Heimatwohnung und der Einsatzstell…
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BFH, 20.11.1987 – VI R 6/86
Urteil
Leitsatz 1. Ob eine für ständig wechselnde Einsatzstellen berufstypische Tätigkeit vorliegt, bestimmt sich nicht nach abstrakten Berufsbildern, sondern nach der mutmaßlichen Verwendung des Arbeitnehmers im Rahmen des Direktionsre…
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BFH, 19.09.1990 – X R 44/89
Urteil
Leitsatz 1. Anders als in § 12 AO 1977 ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG unter Betriebsstätte die (von der Wohnung getrennte) Beschäftigungsstätte des Steuerpflichtigen zu verstehen; eine abgrenzbare Fläche oder Räumlichkeit un…
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BFH, 05.11.1987 – IV R 180/85
Urteil
Leitsatz Übt ein selbständig tätiger Arzt seinen Beruf in der Weise aus, daß er - ohne eine eigene Praxis zu unterhalten - bei anderen Ärzten in einem Umkreis von 25 km Praxisvertretungen übernimmt, so kann er für die mit dem eig…
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BFH, 18.09.1991 – XI R 34/90
Urteil · Rn. 13
Leitsatz 1. Verpflegungsmehraufwendungen können auch dann Betriebsausgaben sein, wenn sie im Zusammenhang mit einer sog. Einsatzwechseltätigkeit stehen.
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BFH, 03.10.1985 – VI R 129/82
Urteil
Leitsatz 1. Verheiratete Arbeitnehmer, die mit Gleisbauarbeiten beschäftigt sind und in einem Gleisbauzug der Deutschen Bundesbahn wohnen, haben dort die Woche über eine zweite Wohnung. Es können insoweit die Voraussetzungen eine…
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BFH, 10.05.1985 – VI R 157/81
Urteil
Leitsatz Ist ein Arbeitnehmer (hier: Bauarbeiter) an verschiedenen Einsatzsorten in einer Entfernung von seiner Wohnung tätig, wie sie auch von vielen anderen Arbeitnehmern mit einer festen Arbeitsstätte täglich zurückgelegt wird…
- BFH, 11.11.2014 – VIII R 47/11 Urteil · Rn. 16
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BFH, 07.02.1997 – VI R 61/96
Urteil · Rn. 5
Leitsatz Ein Stauer, der auf Seeschiffen an unterschiedlichen Liegeplätzen im Hamburger Hafen arbeitet, übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus. Das Hafengebiet stellt keine einheitliche Arbeitsstätte dar.
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BFH, 05.05.1994 – VI R 6/92
Urteil
Leitsatz 1. Ein Stadtgebiet kann nicht als sog. einheitliche großräumige Arbeitsstätte angesehen werden. 2. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit ist in Übereinstimmung mit den LStR der Abzug eines Verpflegungsmehraufwandes nicht …