Rechtsprechung / BFH, 01.08.1984 – I R 138/80

Zitiert von 15 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 01.08.1984 – I R 138/80

  1. BFH, 10.06.1992 – I R 142/90 Urteil · Rn. 10

    Leitsatz Wird ein vom Mittelbetrieb zum Großbetrieb umgestuftes Unternehmen nicht im Prüfungsturnus der erstmaligen Umstufung geprüft, so ist es nicht ermessensfehlerhaft, wenn die in einem späteren Prüfungsturnus ergehende Betri…

  2. BFH, 23.07.1985 – VIII R 48/85 Urteil

    Leitsatz Dem Erlaß einer Prüfungsanordnung steht nicht entgegen, daß Steueransprüche, die überprüft werden sollen, möglicherweise verjährt sind oder aus anderen Gründen nicht mehr durchgesetzt werden können. AO 1977 § 193 Abs.…

  3. BFH, 17.07.1985 – I R 214/82 Urteil

    Leitsatz 1. Eine Anfechtungsklage gegen den eine Außenprüfung anordnenden Verwaltungsakt ist unzulässig, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt vor der Entscheidung durch das FG in der Hauptsache erledigt hat. In diesem Fall m…

  4. BFH, 21.06.1994 – VIII R 54/92 Urteil

    Leitsatz 1. Die für den zeitlichen Umfang einer Außenprüfung maßgebende Zuordnung eines Betriebes zu einer bestimmten Größenklasse ist grundsätzlich nach der von der Steuerverwaltung zur Ausübung des ihr eingeräumten Auswahlermes…

  5. BFH, 19.08.1998 – XI R 37/97 Urteil

    Leitsatz Die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens hindert nicht weitere Ermittlungen durch die Außenprüfung unter Erweiterung des Prüfungszeitraumes. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige erklärt, von seinem Recht auf …

  6. BFH, 24.02.1989 – III R 36/88 Urteil

    Leitsatz 1. Zu den Voraussetzungen der Erweiterung des Prüfungszeitraums nach § 4 Abs. 2 BpO(St) wegen zu erwartender nicht unerheblicher Steuernachforderungen. 2. Die Erweiterung des Prüfungszeitraums nach § 4 Abs. 2 BpO(St) …

  7. BFH, 28.04.1988 – IV R 106/86 Urteil

    Leitsatz 1. Die Ausdehnung einer Betriebsprüfung wegen zu erwartender nicht unerheblicher Steuernachforderungen (§ 4 Abs. 2 BpO/St) setzt bei einem Mittelbetrieb voraus, daß mit Mehrsteuern von mindestens 3.000 DM für das Kalende…

  8. BFH, 04.11.1987 – II R 102/85 Urteil

    Leitsatz Die Anordnung einer Außenprüfung ist auch zulässig, soweit ausschließlich festgestellt werden soll, ob und inwieweit Steuerbeträge hinterzogen oder leichtfertig verkürzt worden sind. Eine sich insoweit gegenseitig aussch…

  9. BFH, 18.10.1994 – IX R 128/92 Urteil · Rn. 27

    Leitsatz Eine Außenprüfung nach § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 kann mehr als drei Besteuerungszeiträume umfassen. § 4 Abs. 3 BpO (St) ist auf solche Außenprüfungen nicht anwendbar.

  10. BFH, 15.04.2016 – X B 155/15 Beschluss · Rn. 12

    Leitsatz NV: Gemäß § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung, auch als Anschlussprüfung, schon dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige Gewinneinkünfte erzielt. Der Verlust von Unterlagen steht der Durchführung einer solchen Außenprü…

  11. BFH, 03.08.2022 – XI R 32/19 Beschluss · Rn. 30

    Leitsatz 1. Die Erweiterung einer nach § 4 Abs. 3 Satz 3 BpO 2000 zulässigen ersten Anschlussprüfung von einem auf drei Jahre bedarf keiner besonderen Begründung. 2. Für die gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen si…

  12. BFH, 16.09.2014 – X R 30/13 Urteil · Rn. 16

    Leitsatz NV: Die Begründung einer Erweiterungsanordnung nur mit dem Verweis auf § 4 Abs. 3 Satz 2 BpO 2000 ist im Hinblick auf § 121 Abs. 2 Nr. 2 AO ausnahmsweise dann ausreichend, wenn das FA dem Stpfl. die Gründe für die Erwart…

  13. FG Düsseldorf, 26.09.2013 – 13 K 4630/12 AO Urteil · Rn. 8
  14. FG Baden-Württemberg, 22.10.2014 – 4 K 1492/11 Urteil · Rn. 2
  15. FG Köln, 24.04.2002 – 10 K 2595/99 Urteil · Rn. 14