Rechtsprechung / BFH, 12.04.1984 – IV R 112/81

Zitiert von 16 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 12.04.1984 – IV R 112/81

  1. BFH, 12.05.1993 – XI R 1/93 Urteil

    Leitsatz Vorsteuer-Ansprüche können bereits zu einem Zeitpunkt aktiviert werden, in dem noch keine berichtigten Rechnungen vorliegen. EStG § 5 Abs. 1 Satz 1; UStG § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4. Vorinstanz…

  2. BFH, 08.11.2000 – I R 10/98 Urteil · Rn. 10

    Leitsatz 1. Bei der Aktivierung und Bewertung einer Forderung sind noch nicht entstandene Rückgriffsansprüche nur zu berücksichtigen, soweit sie einem Ausfall der Forderung unmittelbar nachfolgen und nicht bestritten sind.

  3. BFH, 23.01.2003 – IV R 75/00 Urteil · Rn. 20

    Leitsatz Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens steht ungeachtet eines zeitlichen Zusammenfallens mit der Betriebsaufgabe nicht in dem – für die Annahme einer Veräußerung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs i. S…

  4. BFH, 18.12.2002 – I R 11/02 Urteil · Rn. 6

    Leitsatz Ein abgelaufenes Jahr betreffende Zinsansprüche aus Genussrechten sind auch dann in der Bilanz des Gläubigers zu aktivieren, wenn nach den Genussrechtsbedingungen der Schuldner die Ansprüche nicht bedienen muss, solange …

  5. BFH, 23.04.1991 – VIII R 61/87 Urteil · Rn. 10

    Leitsatz Die Verwaltungsanweisung in Abschn. 22 Abs. 2 Satz 2 EStR führt aus Gründen der Rechtsanwendungsgleichheit zu einer Selbstbindung der Verwaltung dahin, daß Steuerpflichtige auch dann einen Rechtsanspruch auf Ansatz der G…

  6. BFH, 21.01.1992 – VIII R 72/87 Urteil · Rn. 31

    Leitsatz Das FA darf die Zustimmung zu einer Bilanzänderung wegen eines allein für gewerbesteuerliche Zwecke neu ausgeübten Bilanzierungswahlrechtes ablehnen, sofern die (Sonder-) Bilanz der bereits bestandskräftigen Gewinnfestst…

  7. BFH, 17.02.1998 – VIII R 28/95 Urteil

    Leitsatz Der Verpächter eines Unternehmens hat in seiner Handels- und Steuerbilanz den Anspruch auf Erhaltung und Erneuerung der Pachtgegenstände - Pachterneuerungsanspruch - in Höhe des jährlich zuwachsenden Teilanspruchs zu akt…

  8. BFH, 10.06.1988 – III R 232/84 Urteil

    Leitsatz Im Einkommensteuerveranlagungsverfahren des Arbeitnehmers besteht keine verfahrensrechtliche Bindung an die im Lohnsteuerpauschalierungsverfahren getroffenen Entscheidungen. Das Veranlagungs-Finanzamt kann deshalb bei Ve…

  9. BFH, 14.04.2011 – X B 104/10 Beschluss · Rn. 12

    Leitsatz 1. NV: Sind die für die Entstehung einer Forderung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr gesetzt worden und kann der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest r…

  10. BFH, 21.10.1993 – IV R 87/92 Urteil

    Leitsatz Zur steuerrechtlichen Gewinnermittlung sind in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einzubeziehen. EStG § 5 Abs. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 2;…

  11. BFH, 20.10.1999 – X R 69/96 Urteil · Rn. 23

    Leitsatz Ein Disagio ist seit der Rechtsprechungsänderung des BGH im Jahr 1990 in der Regel nicht mehr als Entgelt für einmaligen Verwaltungsaufwand bei der Kreditbeschaffung und -gewährung, sondern als laufzeitabhängiger Ausglei…

  12. BFH, 05.09.2001 – X R 29/00 Urteil · Rn. 25

    Leitsatz 1. Bewohnen Ehegatten gemeinsam eine der Ehefrau gehörende Wohnung, nutzt die Ehefrau die Wohnung auch dann zu "eigenen" Wohnzwecken i. S. des § 10e EStG, wenn sie ihrem Ehemann ein dingliches Wohnungsrecht an der gesamt…

  13. BFH, 16.12.1998 – I R 50/95 Beschluss

    Leitsatz Dem Großen Senat werden gemäß § 11 Abs. 4 FGO folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vorgelegt: 1. Kann ein Unternehmer, der in seinem Betriebsvermögen eine Mehrheitsbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält und k…

  14. FG Köln, 16.11.2005 – 13 K 3009/04 Urteil
  15. FG Düsseldorf, 31.07.2008 – 14 K 1167/05 F Urteil · Rn. 32
  16. BFH, 07.08.2000 – GrS 2/99 Beschluss · Rn. 23

    Leitsatz Eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann Dividendenansprüche aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellsc…