Rechtsprechung / BFH, 14.02.1984 – VIII R 126/82
Zitiert von 21 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 14.02.1984 – VIII R 126/82
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BFH, 13.10.1987 – VIII R 156/84
Urteil
Leitsatz 1. Der Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabebetrag und Rückzahlungsbetrag (Disagio) einer Schuldverschreibung gehört grundsätzlich zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen. 2. Der Ansatz kann unterbleiben, wenn der Untersch…
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BFH, 31.10.1989 – VIII R 210/83
Urteil · Rn. 14
Leitsatz 1. Der Senat hält daran fest, daß Einnahmen aus Kapitalvermögen bezieht, wer Kapitalvermögen gegen Entgelt zur Nutzung überläßt.
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BFH, 12.11.1985 – IX R 85/82
Urteil
Leitsatz Eine gesonderte und einheitliche Feststellung gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, § 179 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 ist auch dann erforderlich, wenn zweifelhaft ist, ob überhaupt einkommensteuerpflichtige Einkünfte vorliegen, …
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BFH, 18.05.2005 – VIII R 34/01
Urteil · Rn. 12
Leitsatz 1. Der wirtschaftliche Inhaber von Kapitalgesellschaftsanteilen erzielt originär sowohl Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Gewinnanteile und sonstige Bezüge) als auch diejenigen nach § 17 EStG (Gewinne oder Verluste …
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BFH, 09.11.1988 – I R 191/84
Urteil
Leitsatz Über die steuerliche Anerkennung einer typisch stillen Unterbeteiligung an dem Anteil eines Gesellschafters an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft ist seit dem 1. Januar 1977 in dem Gewinnfeststellungsverfahren…
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BFH, 10.11.1987 – VIII R 53/84
Urteil
Leitsatz 1. Bei einer typischen Unterbeteiligung sind Hauptbeteiligter und Unterbeteiligter nicht an denselben Einkünften beteiligt. Eine gesonderte Feststellung solcher Einkünfte findet deshalb nicht statt. 2. Wird in einem V…
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BFH, 02.09.1987 – I R 162/84
Urteil
Leitsatz 1. Die Klage gegen einen Einkommensteuerbescheid (Folgebescheid) ist auch dann zulässig, wenn mit der Klagebegründung nur Einwendungen gegen einen dem Folgebescheid zugrunde liegenden Gewinnfeststellungsbescheid (Grundla…
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BFH, 23.02.2000 – VIII R 40/98
Urteil · Rn. 9
Leitsatz Ein beim Erwerb einer stillen Beteiligung an den Geschäftsinhaber entrichtetes Ausgabeaufgeld gehört zu den Anschaffungskosten der stillen Beteiligung und ist nicht als Werbungskosten bei den Einkünfte aus Kapitalvermöge…
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BFH, 26.02.1988 – III R 241/84
Urteil
Leitsatz Die Aufwandsentschädigung, die eine Berufskammer ihrem ehrenamtlich tätigen Präsidenten, der den Beruf selbständig als Inhaber eines einschlägigen Betriebs ausübt, zahlt, gehört zum gewerbesteuerpflichtigen Ertrag aus de…
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BFH, 08.02.1995 – I R 73/94
Urteil · Rn. 11
Leitsatz Ausschüttungen einer inländischen Körperschaft i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 KStG führen bei den Mitgliedern nur dann zu Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn die Mitgliedschaftsrechte einer kapitalmäßigen Beteiligung…
- BFH, 27.08.2014 – VIII R 16/13 Urteil · Rn. 21
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BFH, 10.10.2001 – XI R 50/99
Urteil · Rn. 14
Leitsatz Der gewinnabhängige Tantiemeanspruch eines leitenden Angestellten ist keine Gewinnbeteiligung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG.
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BFH, 10.03.1992 – VIII R 66/89
Urteil · Rn. 8
Leitsatz Vorfälligkeitsentschädigungen, die ein Darlehensnehmer vereinbarungsgemäß bei vorzeitiger Kündigung des Darlehens an den Darlehensgeber leistet, gehören auch dann zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, wenn sie dem Ausgle…
- FG Niedersachsen, 01.12.2005 – 11 K 127/03 Urteil · Rn. 2
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BFH, 21.06.1990 – X R 46/86
Urteil
Leitsatz Eine Pensionsabfindung ist keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn der Arbeitnehmer von sich aus nach Eheschließung zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft das Dienstverhältnis gekündigt ha…
- FG Köln, 15.02.2023 – 2 K 148/20 Urteil
- BFH, 25.08.2015 – VIII R 53/13 Urteil · Rn. 17
- FG Baden-Württemberg, 13.12.2011 – 11 K 1189/09 Urteil · Rn. 7
- FG Düsseldorf, 28.01.2011 – 7 K 1025/10 F Gerichtsbescheid · Rn. 5
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BFH, 09.08.2023 – VI R 10/21
Urteil · Rn. 17
Leitsatz Sachzuwendungen eines Kreditinstituts an seine Privatkunden, die der Pflege der Geschäftsbeziehung dienen, führen nicht zur Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes.
- FG Düsseldorf, 28.10.2019 – 8 K 2812/16 E Urteil · Rn. 13