Rechtsprechung / BFH, 18.10.1983 – VI R 180/82
Zitiert von 18 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 18.10.1983 – VI R 180/82
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BFH, 01.02.1990 – IV R 140/88
Urteil · Rn. 10
Leitsatz Der durch die Zahl der Aufträge und der angestellten Mitarbeiter gekennzeichnete Umfang der Praxis eines einzelnen Arztes für Laboratoriumsmedizin läßt sich nicht beliebig vergrößern, ohne daß seine Freiberuflichkeit in …
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BFH, 06.07.2005 – XI R 87/03
Urteil · Rn. 12
Leitsatz Ein Tankstellenbetreiber hat den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen Betätigung i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG am Ort der Tankstelle. Das gilt auch, wenn er überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer t…
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BFH, 18.10.1983 – VI R 68/83
Urteil · Rn. 5
Leitsatz Die auf ein häusliches Arbeitszimmer entfallenden anteiligen Aufwendungen sind nach dem Verhältnis der nach §§ 42 bis 44 der II. BV ermittelten Wohnfläche der Wohnung zur Fläche des häuslichen Arbeitszimmers aufzuteilen.…
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BFH, 06.12.1991 – VI R 101/87
Urteil · Rn. 4
Leitsatz Eine zum Wohnzimmer hin offene Galerie kann mangels räumlicher Trennung vom privaten Wohnbereich steuerlich nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden.
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BFH, 30.03.1989 – IV R 45/87
Urteil
Leitsatz Benutzt die Witwe eines Schriftstellers dessen häusliches Arbeitszimmer zu Abwicklungszwecken, so können die Aufwendungen für dieses Zimmer als Betriebsausgaben abziehbar sein. EStG § 4 Abs. 4.
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BFH, 03.04.1987 – VI R 91/85
Urteil
Leitsatz Benutzt in einer den Eheleuten als Miteigentümer zu je 1/2 gehörenden Eigentumswohnung der Ehemann allein ein Arbeitszimmer, so sind die auf dieses anteilig entfallenden Schuldzinsen für Verbindlichkeiten zur Anschaffung…
- FG Baden-Württemberg, 02.02.2011 – 7 K 2005/08 Urteil · Rn. 2
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BFH, 26.04.1985 – VI R 68/82
Urteil · Rn. 10
Leitsatz 1. Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers gehört nicht, daß Art und Umfang der Tätigkeit des Steuerpflichtigen einen besonderen häuslichen Arbeitsraum erfordern.
- FG Düsseldorf, 06.02.2012 – 7 K 87/11 E Urteil · Rn. 24
- FG Niedersachsen, 05.05.2004 – 2 K 636/01 Urteil · Rn. 7
- FG Köln, 15.05.2013 – 4 K 1384/10 Urteil · Rn. 6
- FG Niedersachsen, 24.04.2012 – 8 K 254/11 Urteil · Rn. 5
- FG Köln, 15.05.2013 – 4 K 1242/13 Urteil · Rn. 7
- FG Köln, 22.01.2004 – 10 K 2312/00 Urteil · Rn. 6
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BFH, 19.08.1988 – VI R 69/85
Urteil
Leitsatz Wird ein häusliches Arbeitszimmer von einer verheirateten Lehrerin beruflich genutzt, so stellt das Durchqueren des Raumes, um in das eheliche Schlafzimmer zu gelangen, in der Regel eine private Mitbenutzung von nur unte…
- FG Köln, 03.11.2005 – 10 K 1129/02 Urteil · Rn. 5
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BFH, 27.07.2015 – GrS 1/14
Beschluss · Rn. 39
Leitsatz Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird .
- FG Niedersachsen, 13.02.2001 – 8 K 592/94 Urteil · Rn. 7