Rechtsprechung / BFH, 30.06.1983 – IV R 113/81
Zitiert von 17 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 30.06.1983 – IV R 113/81
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BFH, 21.12.1993 – VIII R 69/88
Urteil
Leitsatz Wird der gestundete Kaufpreis für die Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung wegen einer in einem späteren Veranlagungszeitraum geschlossenen Rücktrittsvereinbarung nicht mehr entrichtet, so ist dies ein Ereignis mit…
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BFH, 03.06.1993 – VIII R 81/91
Urteil
Leitsatz 1. Die Entstehung des Auflösungsgewinns oder -verlustes gemäß § 17 Abs. 2 und 4 EStG beim Steuerpflichtigen setzt die zivilrechtliche Auflösung der Kapitalgesellschaft, nicht aber die Beendigung der Kapitalgesellschaft v…
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BFH, 02.10.1984 – VIII R 20/84
Urteil · Rn. 18
Leitsatz 1. Die Grundsätze zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns oder -verlustes bei wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gelten auch für die Ermittlung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes nach § 17 Abs. 4…
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BFH, 02.10.1984 – VIII R 36/83
Urteil · Rn. 23
Leitsatz Hat der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft eine Bürgschaft für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft übernommen, so kann eine Zahlung für die Freistellung von dieser Bürgschaftsverpflichtung zu den Anschaffungskost…
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BFH, 10.03.1988 – IV R 226/85
Urteil
Leitsatz 1. Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteilen. 2. Werden bei der Veräußerung von Anteilen an einer GmbH bei wesentlicher Beteiligung auch Anteile veräußert, die im Veranlagungszeitraum der Veräußerun…
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BFH, 27.07.1988 – I R 147/83
Urteil
Leitsatz 1. Veräußerung im Sinne des § 17 Abs. 1 EStG ist die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einer wesentlichen Beteiligung auf einen anderen Rechtsträger gegen Entgelt. 2. Wesentliches Merkmal einer verdeckten …
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BFH, 01.07.2014 – IX R 47/13
Urteil · Rn. 16
Leitsatz 1. Maßgebender Realisierungszeitpunkt des nach § 17 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Auflösungsverlusts ist auch im Fall einer Nachtragsliquidation derjenige, in dem mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen an den…
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BFH, 08.04.1998 – VIII R 21/94
Urteil
Leitsatz Bei der Ermittlung eines Auflösungsgewinns oder -verlusts nach § 17 EStG können zugunsten der aufgelösten GmbH eingegangene Bürgschaftsverbindlichkeiten des wesentlich beteiligten Gesellschafters nicht als nachträgliche …
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BFH, 07.03.1995 – VIII R 29/93
Urteil · Rn. 30
Leitsatz 1. Wird ein Geschäftsanteil an einer GmbH von einem wesentlich Beteiligten auf einen Dritten zum Nominalwert übertragen mit der Verpflichtung einer Rückübertragung im Falle des Ausscheidens des Erwerbers unter Beschränku…
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BFH, 07.07.1992 – VIII R 54/88
Urteil · Rn. 9
Leitsatz Im Rahmen des § 17 EStG kommt es nicht darauf an, wie lange dem Steuerpflichtigen eine wesentliche Beteiligung zuzurechnen war.
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BFH, 18.09.1984 – VIII R 119/81
Urteil · Rn. 8
Leitsatz Entsteht durch den Erwerb weiterer GmbH-Anteile eine wesentliche Beteiligung, so kann diese nicht dadurch beseitigt werden, daß die erworbenen Anteile rückwirkend verschenkt werden.
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BFH, 13.10.2015 – IX R 41/14
Urteil · Rn. 13
Leitsatz 1. NV: Bei Auflösung der Gesellschaft infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann die Möglichkeit einer Zuteilung oder Zurückzahlung von Restvermögen an die Gesellschafter im Zeitpunkt der Eröffnung regelmäßig noch ni…
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BFH, 13.10.2015 – IX R 43/14
Urteil · Rn. 11
Leitsatz 1. Soweit die tatsächlich erhaltene Gegenleistung nicht in Geld, sondern in Sachgütern besteht, ist der Veräußerungspreis mit dem gemeinen Wert anzusetzen. 2. Für die Bewertung kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt …
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BFH, 13.03.2018 – IX R 38/16
Urteil · Rn. 17
Leitsatz NV: Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, entsteht ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG nicht zu dem Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens .
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BFH, 05.04.2022 – IX R 27/18
Urteil · Rn. 32
Leitsatz 1. Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ei…
- FG Münster, 28.11.2018 – 1 K 71/16 E Urteil · Rn. 12
- FG Hamburg, 19.09.2016 – 6 K 67/15 Urteil · Rn. 21