Rechtsprechung / BFH, 20.05.1983 – VI R 39/81
Zitiert von 12 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 20.05.1983 – VI R 39/81
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BFH, 22.03.1985 – VI R 170/82
Urteil · Rn. 8
Leitsatz 1. Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung sind nicht allein deswegen durch das individuelle Dienstverhältnis eines jeden Arbeitnehmers veranlaßt und damit Arbeitslohn, weil sie die in Abschn. 20 LStR f…
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BFH, 25.05.1992 – VI R 85/90
Urteil · Rn. 22
Leitsatz 1. Aufwendungen des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen erlangen beim Überschreiten eines Höchstbetrages von 150 DM je teilnehmenden Arbeitnehmer ein derartiges Eigengewicht, daß sie in vollem Umfang als steuerpflic…
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BFH, 11.03.1988 – VI R 106/84
Urteil
Leitsatz 1. Zahlt der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer im Rahmen eines sog. Sicherheitswettbewerbs Prämien, so handelt es sich hierbei um Arbeitslohn. 2. Zur Berechnung des Pauschsteuersatzes gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 EStG. E…
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BFH, 09.10.1992 – VI R 97/90
Urteil · Rn. 5
Leitsatz Die Bindung an eine Auskunft des Betriebsstätten-FA darüber, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind (Anrufungsauskunft), beschränkt sich auf das Lohnsteuer-Abzugsverfahren…
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BFH, 15.05.1992 – VI R 106/88
Urteil
Leitsatz 1. Ersetzt eine Sparkasse ihren Vorstandsmitgliedern und anderen herausgehobenen Bediensteten Beiträge für die Mitgliedschaft in privaten Vereinen wie Rotary- oder Tennis-Club, so handelt es sich grundsätzlich um die Zuw…
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BFH, 22.03.1985 – VI R 26/82
Urteil
Leitsatz Ein dem Arbeitnehmer zugewandter geldwerter Vorteil ist Arbeitslohn wenn er durch das individuelle Dienstverhältnis veranlaßt ist. Hierunter fällt auch eine vom Arbeitgeber gewährte Lehrabschlußprämie an einen von ihm au…
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BFH, 22.03.1985 – VI R 82/83
Urteil · Rn. 6
Leitsatz 1. Bei einem jährlichen Betriebsausflug sind Aufwendungen eines Arbeitgebers für die Beförderung zu und die Bewirtung in einem gängigen Ausflugslokal nicht durch das individuelle Dienstverhältnis der teilnehmenden Arbeit…
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BFH, 21.02.1986 – VI R 21/84
Urteil
Leitsatz Zu den üblichen Zuwendungen aus Anlaß einer Betriebsveranstaltung, die nicht als Arbeitslohn anzusehen sind, kann auch eine vom Arbeitgeber überlassene Theaterkarte gehören, wenn der Theaterbesuch Bestandteil des Gesamtp…
- FG Köln, 22.11.2021 – 6 K 1902/19 Urteil
- FG Münster, 06.05.2010 – 5 K 3950/07 U Urteil · Rn. 3
- FG Niedersachsen, 25.06.2009 – 11 K 72/08 Urteil · Rn. 1
- FG Niedersachsen, 02.09.2004 – 11 K 691/99 Urteil · Rn. 3