Rechtsprechung / BFH, 02.03.1983 – I R 85/79

Zitiert von 16 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 02.03.1983 – I R 85/79

  1. BFH, 27.06.1990 – I R 183/85 Urteil

    Leitsatz Verluste einer Organgesellschaft, die während der Dauer einer gewerbesteuerlichen Organschaft entstanden sind, können auch nach Beendigung der Organschaft nur vom maßgebenden Gewerbeertrag des Organträgers abgesetzt werd…

  2. BFH, 03.02.2010 – IV R 59/07 Urteil

    Leitsatz 1. NV: Geht das Vermögen einer Oberpersonengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen ihrer Gesellschafter über, so bedingt dies bei der Unterpersonengesellschaft einen anteiligen Wegfall des Verlustabzugs …

  3. BFH, 25.07.1995 – VIII R 54/93 Urteil · Rn. 21

    Leitsatz 1. Eine GmbH und atypisch stille Gesellschaft ist eine "andere Personengesellschaft" i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 GewStG a. F. Sachlich gewerbesteuerpflichtig ist nicht die GmbH, sondern es sind die Mitunternehmer dieser P…

  4. BFH, 06.11.1985 – I R 56/82 Urteil

    Leitsatz Besteht gewerbesteuerrechtlich ein Organschaftsverhältnis, ist der beim Organträger zusammenzufassende Gewerbeertrag des Organkreises um Teilwertabschreibungen des Organträgers auf Beteiligungen an Organgesellschaften zu…

  5. BFH, 14.12.1989 – IV R 117/88 Urteil

    Leitsatz 1. Veräußert der Gesellschafter einer Personengesellschaft seine Beteiligung an einen Mitgesellschafter, kann der auf den Veräußerer entfallene Anteil am Gewerbeverlust der Gesellschaft später nicht von einem positiven G…

  6. BFH, 23.01.1992 – XI R 47/89 Urteil · Rn. 10

    Leitsatz Bei der Ermittlung der Gewerbeerträge eines Organträgers und seiner Organgesellschaft sind die Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften der §§ 8 Nr. 7 und 9 Nr. 4 GewStG zu beachten. Dies gilt auch dann, wenn sich hierdu…

  7. BFH, 24.10.1990 – X R 64/89 Urteil

    Leitsatz Hatte ein Steuerpflichtiger Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gegen wertgesicherte Leibrente erworben und entfällt die Rentenverpflichtung mit dem Tode des Rentenberechtigten, ist die hierdurch bewirkte Erhöhung des…

  8. BFH, 19.12.1984 – I R 165/80 Urteil · Rn. 9

    Leitsatz War eine GmbH als Gesellschafter an einer zweigliedrigen OHG beteiligt und ist der andere Gesellschafter ausgeschieden, so daß das Unternehmen der OHG auf den allein verbliebenen Gesellschafter – die GmbH – übergegangen …

  9. BFH, 17.01.2019 – III R 35/17 Urteil

    Leitsatz Überträgt eine AG ihr operatives Geschäft im Wege der Ausgliederung nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine KG, so geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag der AG jedenfalls dann nicht auf die KG über, wenn sich die AG …

  10. BFH, 10.11.1983 – IV R 56/80 Urteil · Rn. 15

    Leitsatz Ist eine KG (Beteiligungsgesellschaft) als (einzige) Kommanditistin an einer anderen KG (Grundgesellschaft) beteiligt, so können, wenn die Komplementär-GmbH der Grundgesellschaft Mitunternehmerin dieser Gesellschaft ist,…

  11. BFH, 19.03.2025 – XI R 2/23 Urteil · Rn. 45

    Leitsatz 1. Wächst eine KG auf den einzig verbleibenden Kommanditisten in der Rechtsform einer GmbH an, so ist der zum Beendigungszeitpunkt festgestellte verrechenbare Verlust des Kommanditisten im Sinne des § 15a Abs. 4 des Eink…

  12. BFH, 25.04.2024 – III R 30/21 Urteil · Rn. 28

    Leitsatz 1. Die Änderung der wirtschaftlichen Betätigung einer Kapitalgesellschaft und die Übertragung einer betrieblichen Einheit auf eine andere Kapitalgesellschaft lassen die für die Nutzung eines Gewerbeverlusts gemäß § 10a d…

  13. FG Baden-Württemberg, 30.01.2017 – 10 K 3703/14 Urteil · Rn. 11
  14. FG Düsseldorf, 19.04.2007 – 16 K 4489/06 G Urteil · Rn. 37
  15. BFH, 26.02.1987 – IV R 26/85 Urteil

    Leitsatz Im Falle der gewerbesteuerlichen Organschaft muß der negative Gewerbeertrag einer Organgesellschaft mit einem Rumpfwirtschaftsjahr vor Übernahme durch den Organträger auf einen (negativen) Jahresbetrag umgerechnet werden…

  16. BFH, 03.05.1993 – GrS 3/92 Beschluss · Rn. 13

    Leitsatz Beim Ausscheiden von Gesellschaftern einer Personengesellschaft entfällt der Verlustabzug gemäß § 10 a GewStG, soweit der Fehlbetrag anteilig auf die ausgeschiedenen Gesellschafter entfällt.