Rechtsprechung / BFH, 02.12.1982 – IV R 72/79

Zitiert von 25 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 02.12.1982 – IV R 72/79

  1. BFH, 03.04.2008 – IV R 54/04 Urteil · Rn. 47

    Leitsatz Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft.

  2. BFH, 14.04.1988 – IV R 271/84 Urteil

    Leitsatz 1. Wird der Gesellschafter einer Personengesellschaft, der zugleich einen eigenen Betrieb unterhält, in diesem Betrieb ausschließlich für die Personengesellschaft i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG tätig, so ist das Betrie…

  3. BFH, 31.10.1989 – VIII R 374/83 Urteil

    Leitsatz Aktien im Privatvermögen der Gesellschafter einer Personengesellschaft, die mit der AG in Geschäftsbeziehungen steht, dienen nicht der Begründung oder Stärkung der Beteiligung der Gesellschafter an der Personengesellscha…

  4. BFH, 13.09.1988 – VIII R 236/81 Urteil

    Leitsatz 1. Wird ein Bodenschatz im Grund und Boden eines gewerblichen Abbauunternehmers entdeckt, aufgeschlossen und verwertet, konkretisiert sich der Bodenschatz zu einem selbständigen Wirtschaftsgut ausschließlich im gewerblic…

  5. BFH, 14.01.2010 – IV R 86/06 Urteil · Rn. 22

    Leitsatz 1. NV: Die Beteiligung an einer GmbH gehört zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II des Mitunternehmers, wenn die GmbH überwiegend und vorrangig an Arbeitnehmer der Personengesellschaft Wohnungen vermietet sowie von de…

  6. BFH, 18.05.1995 – IV R 125/92 Urteil · Rn. 11

    Leitsatz Übertragen die Gesellschafter einer GbR, die ein Gebäude an die Gesellschafter zur Ausübung ihrer gemeinsam betriebenen Rechtsanwaltspraxis vermietet, Anteile an der GbR auf ihre Ehefrauen, so sind ihnen diese Gesellscha…

  7. BFH, 26.03.1991 – VIII R 55/86 Beschluss · Rn. 30

    Leitsatz Dem Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 3 und 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Liegt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung vor, wenn die gestundete Kaufpreisforde…

  8. BFH, 23.05.1991 – IV R 94/90 Urteil · Rn. 7

    Leitsatz Wirtschaftsgüter, die einer Personengesellschaft von ihrem Gesellschafter zur Nutzung überlassen werden, stellen auch dann notwendiges Sonderbetriebsvermögen dar, wenn die Gesellschaft die Wirtschaftsgüter nicht für eige…

  9. BFH, 06.07.1989 – IV R 62/86 Urteil

    Leitsatz Obliegt einer KG der Alleinvertrieb für eine Produktions-GmbH, können die GmbH-Anteile Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter der KG sein. EStG 1975 § 4 Abs. 1, § 5, § 15 Abs. 1 Nr. 2. Vorinstanz: Niedersächsisc…

  10. BFH, 05.12.1996 – IV R 83/95 Urteil · Rn. 16

    Leitsatz Auch für vor dem 1. Januar 1980 erfolgte Einlagen gilt die Begrenzung des Einlagewerts auf den früheren Entnahmewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 3 EStG. Eine tatsächliche Besteuerung der Entnahme ist nicht erforderlich.

  11. BFH, 13.02.1996 – VIII R 18/92 Urteil · Rn. 26

    Leitsatz Zahlt der Gesellschafter einer Personengesellschaft Zinsen für Verbindlichkeiten, die die Gesellschaft bei Aufgabe ihres Betriebs nicht getilgt hat, obwohl ihr bei ordnungsgemäßer Abwicklung ausreichende Mittel zur Verfü…

  12. BFH, 06.12.1983 – VIII R 203/81 Urteil · Rn. 11

    Leitsatz Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen, ist nicht berechtigt, selbst Klage gegen einen Feststellungsbescheid i. S. der §§ 179 Abs. 2 Satz 2, 180 …

  13. BFH, 13.10.1993 – X R 49/92 Urteil

    Leitsatz Über die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit Anschaffung und Veräußerung eines im Privatvermögen gehaltenen Anteils an einer "Immobilien-KG" zu einem Gewinn i. S. des § 23 EStG geführt haben, ist nicht im Verfahren de…

  14. BFH, 15.11.1990 – IV R 63/88 Urteil

    Leitsatz Nimmt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Darlehen auf und werden die Darlehensmittel für private Zwecke des Gesellschafters verwendet, so gehört die Darlehensverbindlichkeit nicht deshalb zum Betriebsvermö…

  15. BFH, 26.02.1988 – III R 20/85 Urteil

    Leitsatz Die gesonderte und geordnete Ablage von Bewirtungsbelegen genügt nur dann der Vorschrift des § 4 Abs. 6 EStG (§ 4 Abs. 7 EStG n. F.), wenn zusätzlich die Summe der Aufwendungen periodisch und zeitnah auf einem besonderen…

  16. BFH, 18.12.1991 – XI R 42/88, XI R 43/88 Urteil

    Leitsatz 1. Der Bekanntgabemangel eines Steuerbescheides wird durch die fehlerfreie Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt (Anschluß an BFH-Urteil vom 16. Mai 1990 X R 147/87, BFHE 161, 398, BStBl II 1990, 942). 2. Erw…

  17. BFH, 02.12.2025 – IV R 20/23 Urteil · Rn. 63

    Leitsatz 1. NV: Ist ein Wirtschaftsgut "quoad sortem" in eine Personengesellschaft eingebracht worden, entsteht bei der (entgeltlichen oder unentgeltlichen) Übertragung dieses Wirtschaftsguts kein Sonderbetriebsgewinn des Gesells…

  18. FG Köln, 27.01.2006 – 14 K 6539/98 Urteil · Rn. 35
  19. FG Baden-Württemberg, 01.02.2010 – 9 K 1449/09 Urteil · Rn. 7
  20. FG Baden-Württemberg, 29.01.2008 – 4 K 281/04 Urteil · Rn. 5
  21. FG Niedersachsen, 20.04.2004 – 9 K 573/99 Urteil · Rn. 4
  22. BFH, 03.05.1993 – GrS 3/92 Beschluss · Rn. 42

    Leitsatz Beim Ausscheiden von Gesellschaftern einer Personengesellschaft entfällt der Verlustabzug gemäß § 10 a GewStG, soweit der Fehlbetrag anteilig auf die ausgeschiedenen Gesellschafter entfällt.

  23. BFH, 18.12.1991 – XI R 42, 43/88 Urteil · Rn. 16

    Leitsatz 1. Der Bekanntgabemangel eines Steuerbescheides wird durch die fehlerfreie Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt (Anschluß an BFH-Urteil vom 16. Mai 1990 X R 147/87 , BFHE 161, 398 , BStBl II 1990, 942 ).

  24. BFH, 22.01.1988 – III R 43/85, III R 44/85 Urteil

    Leitsatz 1. Ein der Berufstätigkeit eines Architekten ähnlicher Beruf setzt eine Ausbildung voraus, die mit der Berufsausbildung eines Architekten vergleichbar ist. Die vergleichbaren Fachkenntnisse können auch durch Kurse oder S…

  25. BFH, 25.06.1984 – GrS 4/82 Beschluss · Rn. 73

    Leitsatz 1. Eine GmbH & Co. KG, deren alleiniger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, ist keine Kapitalgesellschaft i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG und nicht als eine solche körperschaftsteuerpflichtig.