Rechtsprechung / BFH, 28.01.1982 – IV R 197/79

Zitiert von 18 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 28.01.1982 – IV R 197/79

  1. BFH, 01.08.1996 – VIII R 12/94 Urteil

    Leitsatz 1. Ein mit der geschäftsführenden Komplementär-GmbH von einem an der KG nicht gesellschaftsrechtlich Beteiligten abgeschlossener Geschäftsführer-Vertrag darf im Hinblick auf die rechtliche Selbständigkeit der GmbH als ju…

  2. BFH, 13.07.1993 – VIII R 50/92 Urteil

    Leitsatz 1. Nach ständiger Rechtsprechung kann Mitunternehmer nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist oder - in Ausnahmefällen - eine diesem wirtschaftlich vergleichbare Stellung innehat (Beschl…

  3. BFH, 13.07.2017 – IV R 41/14 Urteil

    Leitsatz 1. Bei einer GmbH & Still kann sich die Entfaltung einer stark ausgeprägten Mitunternehmerinitiative des stillen Gesellschafters auch aus dessen Stellung als Geschäftsführer der GmbH als Inhaberin des Handelsgewerbes erg…

  4. BFH, 02.09.1985 – IV B 51/85 Beschluss

    Leitsatz Mitunternehmerschaft setzt ein zivilrechtliches Gemeinschaftsverhältnis voraus; nur faktische Beziehungen genügen nicht. Ob ein Gesellschaftsverhältnis vorliegt, richtet sich nach der Art der vereinbarten Leistungen, nic…

  5. BFH, 09.05.1984 – I R 25/81 Urteil

    Leitsatz Die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft kann ein Betrieb gewerblicher Art sein. Über das Bestehen der Mitunternehmerschaft ist im gesonderten Feststellungsverfahren…

  6. BFH, 15.12.1992 – VIII R 42/90 Urteil

    Leitsatz 1. Beteiligt sich der beherrschende Gesellschafter und alleinige Geschäftsführer einer GmbH an dieser auch noch als stiller Gesellschafter mit einer erheblichen Vermögenseinlage unter Vereinbarung einer hohen Gewinnbetei…

  7. BFH, 07.10.1982 – IV R 186/79 Beschluss

    Leitsatz Gehört der von Eheleuten bewirtschaftete landwirtschaftliche Hof einem Ehegatten allein, so kann eine Mitunternehmerschaft zwischen ihnen nur anerkannt werden, wenn sie ernsthaft und klar einen Gesellschaftsvertrag abges…

  8. BFH, 12.04.2021 – VIII R 46/18 Urteil

    Leitsatz 1. Erscheint es möglich, dass Einnahmen aus einer Beteiligung an einem Handelsgewerbe als atypisch stiller Gesellschafter im Rahmen einer Mitunternehmerschaft erzielt werden, muss das FG das Verfahren über die Rechtmäßig…

  9. BFH, 22.10.1987 – IV R 17/84 Urteil

    Leitsatz 1. Ein zur Mitunternehmerschaft führendes Gesellschaftsverhältnis kann auch verdeckt mittels anders bezeichneter Verträge begründet werden. 2. Zur Abgrenzung zwischen partiarischem Austauschvertrag und Gesellschaftsve…

  10. BFH, 05.06.1986 – IV R 272/84 Urteil

    Leitsatz Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Mitunternehmerschaft. EStG ab 1975 § 15 Abs. 1 Nr. 2; BGB §§ 705 Vorinstanz: FG Köln

  11. BFH, 21.09.1995 – IV R 65/94 Urteil

    Leitsatz 1. Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist aufgrund eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses Mitunternehmer der Familien-GmbH & Co. KG, wenn er für die Geschäftsführung unangemessene gew…

  12. BFH, 22.06.1983 – I R 55/80 Urteil

    Leitsatz Bei einem an eine atypische stille Gesellschaft gerichteten Gewerbesteuer- oder Gewerbesteuermeßbescheid ist es erforderlich, daß die Mitunternehmer einzeln bezeichnet werden und die Art ihrer gesellschaftsrechtlichen Ve…

  13. BFH, 19.11.2024 – VIII R 10/22 Urteil

    Leitsatz 1. NV: Erscheint es möglich, dass Erträge aus einer stillen Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter im Rahmen einer Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes bezogen w…

  14. BFH, 13.11.2025 – IV R 24/23 Urteil

    Leitsatz 1. Mitunternehmerrisiko bedeutet gesellschaftsrechtliche oder eine dieser wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg und Misserfolg eines gewerblichen Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung a…

  15. FG Baden-Württemberg, 23.02.2023 – 3 K 2942/20 Urteil
  16. BFH, 11.09.1986 – IV R 82/85 Urteil

    Leitsatz Es kann nur ausnahmsweise angenommen werden, daß sich ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu einem Gesellschaftsverhältnis und zur Mitunternehmerschaft umgestaltet hat. EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2. Vorinstanz: FG München

  17. FG Niedersachsen, 25.06.2003 – 3 K 38/02 Urteil
  18. BFH, 25.06.1984 – GrS 4/82 Beschluss

    Leitsatz 1. Eine GmbH & Co. KG, deren alleiniger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, ist keine Kapitalgesellschaft i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG und nicht als eine solche körperschaftsteuerpflichtig.