Rechtsprechung / BFH, 28.01.1982 – IV R 197/79
Zitiert von 18 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 28.01.1982 – IV R 197/79
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BFH, 01.08.1996 – VIII R 12/94
Urteil
Leitsatz 1. Ein mit der geschäftsführenden Komplementär-GmbH von einem an der KG nicht gesellschaftsrechtlich Beteiligten abgeschlossener Geschäftsführer-Vertrag darf im Hinblick auf die rechtliche Selbständigkeit der GmbH als ju…
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BFH, 13.07.1993 – VIII R 50/92
Urteil
Leitsatz 1. Nach ständiger Rechtsprechung kann Mitunternehmer nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist oder - in Ausnahmefällen - eine diesem wirtschaftlich vergleichbare Stellung innehat (Beschl…
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BFH, 13.07.2017 – IV R 41/14
Urteil
Leitsatz 1. Bei einer GmbH & Still kann sich die Entfaltung einer stark ausgeprägten Mitunternehmerinitiative des stillen Gesellschafters auch aus dessen Stellung als Geschäftsführer der GmbH als Inhaberin des Handelsgewerbes erg…
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BFH, 02.09.1985 – IV B 51/85
Beschluss
Leitsatz Mitunternehmerschaft setzt ein zivilrechtliches Gemeinschaftsverhältnis voraus; nur faktische Beziehungen genügen nicht. Ob ein Gesellschaftsverhältnis vorliegt, richtet sich nach der Art der vereinbarten Leistungen, nic…
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BFH, 09.05.1984 – I R 25/81
Urteil
Leitsatz Die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft kann ein Betrieb gewerblicher Art sein. Über das Bestehen der Mitunternehmerschaft ist im gesonderten Feststellungsverfahren…
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BFH, 15.12.1992 – VIII R 42/90
Urteil
Leitsatz 1. Beteiligt sich der beherrschende Gesellschafter und alleinige Geschäftsführer einer GmbH an dieser auch noch als stiller Gesellschafter mit einer erheblichen Vermögenseinlage unter Vereinbarung einer hohen Gewinnbetei…
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BFH, 07.10.1982 – IV R 186/79
Beschluss
Leitsatz Gehört der von Eheleuten bewirtschaftete landwirtschaftliche Hof einem Ehegatten allein, so kann eine Mitunternehmerschaft zwischen ihnen nur anerkannt werden, wenn sie ernsthaft und klar einen Gesellschaftsvertrag abges…
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BFH, 12.04.2021 – VIII R 46/18
Urteil
Leitsatz 1. Erscheint es möglich, dass Einnahmen aus einer Beteiligung an einem Handelsgewerbe als atypisch stiller Gesellschafter im Rahmen einer Mitunternehmerschaft erzielt werden, muss das FG das Verfahren über die Rechtmäßig…
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BFH, 22.10.1987 – IV R 17/84
Urteil
Leitsatz 1. Ein zur Mitunternehmerschaft führendes Gesellschaftsverhältnis kann auch verdeckt mittels anders bezeichneter Verträge begründet werden. 2. Zur Abgrenzung zwischen partiarischem Austauschvertrag und Gesellschaftsve…
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BFH, 05.06.1986 – IV R 272/84
Urteil
Leitsatz Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Mitunternehmerschaft. EStG ab 1975 § 15 Abs. 1 Nr. 2; BGB §§ 705 Vorinstanz: FG Köln
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BFH, 21.09.1995 – IV R 65/94
Urteil
Leitsatz 1. Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist aufgrund eines verdeckten Gesellschaftsverhältnisses Mitunternehmer der Familien-GmbH & Co. KG, wenn er für die Geschäftsführung unangemessene gew…
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BFH, 22.06.1983 – I R 55/80
Urteil
Leitsatz Bei einem an eine atypische stille Gesellschaft gerichteten Gewerbesteuer- oder Gewerbesteuermeßbescheid ist es erforderlich, daß die Mitunternehmer einzeln bezeichnet werden und die Art ihrer gesellschaftsrechtlichen Ve…
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BFH, 19.11.2024 – VIII R 10/22
Urteil
Leitsatz 1. NV: Erscheint es möglich, dass Erträge aus einer stillen Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter im Rahmen einer Mitunternehmerschaft im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes bezogen w…
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BFH, 13.11.2025 – IV R 24/23
Urteil
Leitsatz 1. Mitunternehmerrisiko bedeutet gesellschaftsrechtliche oder eine dieser wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg und Misserfolg eines gewerblichen Unternehmens. Dieses Risiko wird regelmäßig durch Beteiligung a…
- FG Baden-Württemberg, 23.02.2023 – 3 K 2942/20 Urteil
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BFH, 11.09.1986 – IV R 82/85
Urteil
Leitsatz Es kann nur ausnahmsweise angenommen werden, daß sich ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu einem Gesellschaftsverhältnis und zur Mitunternehmerschaft umgestaltet hat. EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2. Vorinstanz: FG München
- FG Niedersachsen, 25.06.2003 – 3 K 38/02 Urteil
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BFH, 25.06.1984 – GrS 4/82
Beschluss
Leitsatz 1. Eine GmbH & Co. KG, deren alleiniger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, ist keine Kapitalgesellschaft i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG und nicht als eine solche körperschaftsteuerpflichtig.