Rechtsprechung / BFH, 28.08.1981 – VI R 139/78
Zitiert von 17 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 28.08.1981 – VI R 139/78
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BFH, 19.05.2004 – III R 18/02
Urteil
Leitsatz 1. Das Veranlagungswahlrecht darf zwar bis zur Unanfechtbarkeit der Einkommensteuerfestsetzung auch während eines Einspruchs- und Klageverfahrens abweichend ausgeübt werden. Wegen der Verschiedenartigkeit der Veranlagung…
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BFH, 27.09.1988 – VIII R 432/83
Urteil
Leitsatz Mit der Gewährung des Verlustrücktrags ist insoweit eine Durchbrechung der Bestandskraft des für das Rücktragsjahr ergangenen Steuerbescheids verbunden, als - ausgehend von der bisherigen Steuerfestsetzung und den dafür …
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BFH, 30.08.2001 – IV R 30/99
Urteil
Leitsatz 1. Das Wahlrecht auf Gewinnübertragung nach § 6c EStG kann bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft der Steuerfestsetzung ausgeübt werden; seine Ausübung ist daher auch nach Ergehen eines Urteils in der Tatsacheninst…
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BFH, 24.05.1991 – III R 105/89
Urteil
Leitsatz 1. Ehegatten können ihr Veranlagungswahlrecht bei Erlaß eines Einkommensteueränderungsbescheids erneut ausüben. Die erneute Wahl wird allerdings gegenstandslos, wenn der Änderungsbescheid wieder aufgehoben wird.
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BFH, 27.10.2015 – X R 44/13
Urteil
Leitsatz 1. Einkommensteuerrechtliche Antrags- oder Wahlrechte können auch nach Eintritt der Bestandskraft eines vorangehenden Bescheids jedenfalls dann erstmalig ausgeübt oder geändert werden, wenn das FA einen steuererhöhenden …
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BFH, 18.12.2001 – VII R 56/99
Urteil
Leitsatz 1. Die sich aus der Zusammenveranlagung von Ehegatten ergebende Gesamtschuld wird durch die Aufteilung gemäß §§ 268 ff. AO 1977 für die Zwecke der Vollstreckung in Teilschulden aufgespalten.
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BFH, 25.06.1993 – III R 32/91
Urteil
Leitsatz Die Anfechtungsbeschränkung des § 351 Abs. 1 AO 1977 findet keine Anwendung auf die Ausübung des Wahlrechts nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG. AO 1977 § 351 Abs. 1; EStG § 26 Abs. 1 Satz 1. Vorinstanz: FG München
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BFH, 10.01.1992 – III R 103/87
Urteil
Leitsatz Der Antrag auf getrennte Veranlagung des einkunftslosen Ehegatten ist auch dann unbeachtlich, wenn dem anderen Ehegatten eine Steuerstraftat zur Last gelegt wird.
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BFH, 27.09.1988 – VIII R 98/87
Urteil
Leitsatz Der Grundsatz, daß Ehegatten das Wahlrecht der Veranlagungsart bis zur Unanfechtbarkeit eines Berichtigungs- oder Änderungsbescheids ausüben und die einmal getroffene Wahl innerhalb dieser Frist - vorbehaltlich eines rec…
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BFH, 22.09.1999 – XI R 121/96
Urteil
Leitsatz Antrag und Zustimmung zum begrenzten Realsplitting (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) können nicht – auch nicht übereinstimmend – zurückgenommen oder nachträglich beschränkt werden.
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BFH, 30.11.1990 – III R 195/86
Urteil
Leitsatz Ein Steuerpflichtiger ist auch dann getrennt zur Einkommensteuer zu veranlagen, wenn sein die getrennte Veranlagung wählender Ehegatte die Antragsfrist nach § 46 Abs. 2 Satz 2 EStG versäumt hat. EStG 1982 § 26 Abs. 1 …
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BFH, 25.04.1990 – I R 136/85
Urteil
Leitsatz Die Änderung einer Bilanz, die einer bestandskräftigen Veranlagung zugrunde liegt, ist auch dann nicht möglich, wenn die Bilanz einen Verlust aufweist. AO § 213 Abs. 1; AO 1977 § 157 Abs. 2; EStG § 6b. Vorinstanz: …
- FG Köln, 30.09.2015 – 14 K 2679/12 Urteil
- FG Niedersachsen, 24.09.2015 – 14 K 10273/11 Urteil
- FG Köln, 19.01.2005 – 15 V 6203/04 Beschluss
- FG Köln, 26.02.2010 – 15 K 3427/06 Urteil
- FG Niedersachsen, 07.11.2001 – 12 K 415/95 Urteil