Rechtsprechung / BFH, 17.12.1980 – I R 148/76
Zitiert von 22 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 17.12.1980 – I R 148/76
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BFH, 24.06.1997 – VIII R 9/96
Urteil
Leitsatz Ist sowohl streitig, ob der Höhe nach Betriebsausgaben vorliegen, als auch, ob die fehlende Benennung der Zahlungsempfänger dem Abzug entgegensteht, so ist zunächst die Höhe der Betriebsausgaben zu ermitteln oder ggf. zu…
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BFH, 12.09.1985 – VIII R 371/83
Urteil
Leitsatz Das Verlangen in § 160 Satz 1 AO 1977, die Empfänger von Betriebsausgaben, Werbungskosten und anderen Ausgaben genau zu benennen, ist kein Verwaltungsakt, sondern eine nicht selbständig anfechtbare Vorbereitungshandlung …
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BFH, 25.08.1986 – IV B 76/86
Beschluss
Leitsatz 1. Als Empfänger von Ausgaben i. S. des § 160 (Abs. 1) Satz 1 AO 1977 kann anstelle der im Ausland ansässigen Domizilgesellschaft die hinter ihr stehende Person oder Personenmehrheit anzusehen sein. 2. Zur erhöhten Mi…
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BFH, 30.03.1983 – I R 228/78
Urteil
Leitsatz 1. Das Verlangen des FG, den Zahlungsempfänger zu benennen, ist rechtmäßig, wenn kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß der Empfänger nicht steuerpflichtig ist oder die Zahlungen ordnungsgemäß versteuert hat.
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BFH, 10.03.1999 – XI R 10/98
Urteil
Leitsatz 1. Das Verlangen des FA, die Empfänger geltend gemachter Betriebsausgaben genau zu benennen, ist auch bei einer Vielzahl von Geschäftsvorfällen jedenfalls in bezug auf diejenigen Empfänger rechtmäßig, bei denen nicht ger…
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BFH, 25.11.1986 – VIII R 350/82
Urteil
Leitsatz 1. Empfänger einer Betriebsausgabe i. S. § 160 Satz 1 AO 1977 ist in der Regel derjenige, dem der in der Betriebsausgabe enthaltene wirtschaftliche Wert vom Steuerpflichtigen übertragen wird. Ist für den Steuerpflichtige…
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BFH, 13.03.1985 – I R 7/81
Urteil
Leitsatz 1. Lehnt der Steuerpflichtige es ab, dem FG nähere Einzelheiten über den Geschäftsverkehr mit seinen angeblich ausländischen Lieferanten mitzuteilen, und wird es dem FG deshalb unmöglich, den Sachverhalt auf einfache Wei…
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BFH, 20.04.1988 – I R 67/84
Urteil
Leitsatz 1. Das Verlangen nach Empfängerbenennung gemäß § 16 AStG i. V. m. § 160 AO 1977 ist kein Verwaltungsakt i. S. des § 118 AO 1977, sondern eine Vorbereitungshandlung zum Erlaß eines Verwaltungsakts (Anschluß an BFH-Entsche…
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BFH, 15.03.1995 – I R 46/94
Urteil
Leitsatz 1. Ein in einem Dienstverhältnis beschäftigter Arzt ist nur dann i. S. des § 160 AO 1977 als Empfänger ordnungsgemäß benannt, wenn seine Wohnanschrift angegeben wird.
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BFH, 15.10.1998 – IV R 8/98
Urteil
Leitsatz Die Anerkennung der Bildung einer Rückstellung wegen Inanspruchnahme aus Bürgschaften kann nicht von der Benennung des Darlehensgläubigers abhängig gemacht werden. AO 1977 § 160; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2…
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BFH, 13.07.2011 – X B 187/10
Beschluss
Leitsatz NV: Die Richtigkeit eines Sachverständigengutachtens, auf das sich das FG gestützt hat, hat i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO nicht deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil das Gutachten in zahlreichen anderen Streitfällen h…
- FG Köln, 06.03.2003 – 13 K 301/01 Urteil
- FG Düsseldorf, 29.10.2002 – 6 K 5596/99 K Urteil
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BFH, 16.03.1988 – I R 151/85
Urteil
Leitsatz 1. § 160 AO 1977 kann bei der Festsetzung von Ertragsteuern nicht auf Schulden angewendet werden, deren Ansatz sich in der Jahresbilanz erfolgsneutral vollzogen hat. 2. Eine verdeckte Betriebseinnahme kann steuerrecht…
- FG Niedersachsen, 27.01.2016 – 3 K 155/14 Urteil
- FG Düsseldorf, 04.05.2010 – 6 K 4187/05 K,G Urteil
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BFH, 25.02.2004 – I R 31/03
Urteil
Leitsatz Der Emittent von Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff. BGB) im Rahmen bankseitig angebotener sog. Commercial Paper Programme ist nicht verpflichtet, dem an ihn gerichteten Verlangen des FA gemäß § 160 Abs. 1 Satz 1 AO…
- FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2026 – 11 K 11049/22 Urteil
- FG Hamburg, 12.05.2016 – 6 K 249/15 Urteil
- FG Niedersachsen, 13.04.2015 – 3 V 234/14 Beschluss
- FG Köln, 18.04.2013 – 10 K 1043/10 Urteil
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BFH, 16.11.2011 – X B 61/10
Beschluss
Leitsatz NV: Es ist anerkannt, dass die Pflicht zur Gläubigerbenennung gem. § 160 Abs. 1 Satz 1 AO nicht nur für zwischengeschaltete ausländische Gesellschaften, sondern in gleicher Weise für zwischengeschaltete inländische Perso…