Rechtsprechung / BFH, 21.10.1980 – VIII R 81/79

Zitiert von 14 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 21.10.1980 – VIII R 81/79

  1. BFH, 19.11.1985 – VIII R 4/83 Urteil

    Leitsatz Bei einem Großhandelsunternehmen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß es in der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird. Der Anscheinsbeweis ist entkräftet, wenn das FA die ernsthafte Möglichkeit darl…

  2. BFH, 08.10.1985 – VIII R 234/84 Urteil

    Leitsatz Die Schuldzinsen für einen Kredit, dessen Valuta zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17 EStG verwandt wird, sind auch dann Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn zwar keine Kapitale…

  3. BFH, 31.03.1987 – IX R 112/83 Urteil

    Leitsatz Der Beteiligung an einem Mietkaufmodell fehlt auch dann die Absicht, einen positiven Totalüberschuß zu erzielen, wenn noch kein Optionsvertrag zustande gekommen oder noch kein Optionsangebot abgegeben worden ist, weil im…

  4. BFH, 28.08.1987 – III R 273/83 Urteil

    Leitsatz Bei der Vercharterung eines Motorboots ist wegen der Art des Wirtschaftsgutes jedenfalls dann kein Gewerbebetrieb, sondern Liebhaberei anzunehmen, wenn der Besitzer des Motorboots Inhaber des Motorbootführerscheins ist u…

  5. FG Niedersachsen, 18.11.2008 – 15 K 219/07 Urteil
  6. BFH, 21.01.1986 – IX R 7/79 Urteil

    Leitsatz 1. Der Nutzungswert der eigenen Wohnung in einem besonders aufwendig gestalteten oder ausgestatteten Zweifamilienhaus ist anhand der Kostenmiete zu ermitteln, wenn sich eine für vergleichbare Objekte am Wohnungsmarkt erz…

  7. BFH, 13.12.1984 – VIII R 59/82 Urteil

    Leitsatz Werden aus dem Betrieb eines Gästehauses während eines Zeitraums von acht oder mehr Jahren ausschließlich Verluste erzielt, so rechtfertigt dieser Umstand für sich allein nicht den Schluß, das auch in den Folgejahren Ver…

  8. BFH, 26.10.1982 – VIII R 74/81 Urteil

    Leitsatz Eine (auch außerhalb des Wohnhauses) auf dem (gemischt genutzten) Grundstück errichtete Schwimmhalle ist in den Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus nach § 21 Abs. 2 EStG miteinzubeziehen.

  9. FG Schleswig, 01.07.2011 – 2 K 190/09 Urteil
  10. FG Niedersachsen, 26.04.2001 – 14 K 498/97 Urteil
  11. FG Niedersachsen, 22.11.2004 – 15 K 160/01 Urteil
  12. FG Münster, 08.11.2005 – 6 K 6518/02 E Urteil
  13. FG Niedersachsen, 23.05.2001 – 14 K 415/97 Urteil
  14. BFH, 25.06.1984 – GrS 4/82 Beschluss

    Leitsatz 1. Eine GmbH & Co. KG, deren alleiniger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, ist keine Kapitalgesellschaft i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG und nicht als eine solche körperschaftsteuerpflichtig.