Rechtsprechung / BFH, 22.08.1980 – VI R 102/77
Zitiert von 14 Entscheidungen
BFH, Urteil vom 22.08.1980 – VI R 102/77
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BFH, 06.12.1988 – VII R 206/83
Urteil
Leitsatz Hat das FA einen Steuererstattungsbetrag aufgrund einer ihm angezeigten Abtretung an einen Dritten (Zessionar) ausgezahlt, so richtet sich sein Rückforderungsanspruch wegen rechtsgrundloser Erstattung gegen den Zessionar…
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BFH, 30.08.2005 – VII R 64/04
Urteil
Leitsatz 1. Stimmen in einem Mehr-Personen-Verhältnis die Vorstellungen des leistenden FA über den Zahlungszweck mit denen des Zahlungsempfängers nicht überein, hat die Bestimmung des Leistungsempfängers i. S. von § 37 Abs. 2 Sat…
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BFH, 27.04.1998 – VII B 296/97
Beschluss
Leitsatz 1. Der Abtretungsempfänger ist Rückforderungsschuldner auch dann, wenn seine Unterschrift auf der Abtretungsanzeige von einem Dritten gefälscht worden ist. 2. § 818 Abs. 3 BGB ist im Rahmen des öffentlich-rechtlichen …
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BFH, 01.03.1990 – VII R 103/88
Urteil
Leitsatz 1. Hat das FA an den Steuerpflichtigen aufgrund eines Einkommensteuererstattungsanspruchs geleistet, obwohl der Erstattungsanspruch zuvor gepfändet und dem Vollstreckungsgläubiger zur Einziehung überwiesen war, so kann e…
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BFH, 08.04.1986 – VII B 128/85
Beschluss
Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das FA, das einen Steuererstattungsbetrag aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungsberechtigten an einen Dritten ausgezahlt hat, einen etwaigen Rückforderungsanspruch gegen den Dri…
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BFH, 06.02.1990 – VII R 97/88
Urteil
Leitsatz Zahlt das FA irrtümlich einen Steuererstattungsbetrag an den Abtretungsempfänger aus, weil es eine der Abtretung vorausgegangene Pfändung und Überweisung des Erstattungsanspruchs zur Einziehung übersehen hat, so kann es …
- BFH, 21.02.2000 – VII B 157/99 Beschluss
- FG Münster, 12.11.2004 – 11 K 1959/04 AO Urteil
- BFH, 08.09.1999 – VII B 84/99 Beschluss
- FG Münster, 09.06.2016 – 6 K 213/13 AO Urteil
- FG Münster, 04.02.2008 – 11 K 801/07 AO Urteil
- VG Köln, 19.01.2023 – 8 K 4679/19 Urteil
- FG Münster, 04.04.2008 – 11 K 3186/03 AO Urteil
- FG Niedersachsen, 08.03.2001 – 9 K 437/97 Ki Urteil