Rechtsprechung / BFH, 24.10.1979 – VIII R 49/77

Zitiert von 15 Entscheidungen

BFH, Urteil vom 24.10.1979 – VIII R 49/77

  1. BFH, 15.10.1987 – IV R 66/86 Urteil

    Leitsatz 1. Bleiben die wesentlichen Grundlagen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erhalten, so stellt auch die parzellenweise Verpachtung der bisher selbst bewirtschafteten Ländereien jedenfalls dann keine Betriebsa…

  2. BFH, 06.03.1997 – IV R 47/95 Urteil

    Leitsatz 1. Wird dem Steuerpflichtigen auf seinem laufenden Konto ein Kredit gewährt, so gelten die Zinsen, die diesem Konto belastet werden, im Zeitpunkt der Buchung als abgeflossen, solange der Kreditrahmen nicht ausgeschöpft i…

  3. BFH, 28.11.1991 – IV R 58/91 Urteil

    Leitsatz Das Wahlrecht, einen verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb fortzuführen, kann einer Erbengemeinschaft auch dann zustehen, wenn der Miterbe, der den ererbten Hof lt. testamentarischer Anordnung ohne besonde…

  4. BFH, 11.12.1980 – I R 119/78 Urteil

    Leitsatz Zinszahlungen für Verbindlichkeiten, die bis zur Vollbeendigung eines Gewerbebetriebs trotz Verwertung des Aktivvermögens nicht getilgt werden konnten, können nachträgliche Betriebsausgaben sein. Dem steht nicht entgegen…

  5. BFH, 26.01.1989 – IV R 86/87 Urteil

    Leitsatz Der Erlaß einer Verbindlichkeit in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Aufgabe des Betriebs erhöht den Betriebsaufgabegewinn. EStG § 16. Vorinstanz: Niedersächsisches FG

  6. BFH, 19.01.1983 – I R 84/79 Urteil

    Leitsatz 1. Werden anläßlich der Verpachtung eines Gewerbebetriebs die wesentlichen Betriebsgrundlagen so umgestaltet, daß sie nicht mehr in der bisherigen Form genutzt werden können, so ist grundsätzlich eine Aufgabe des Gewerbe…

  7. BFH, 26.03.1991 – VIII R 315/84 Beschluss

    Leitsatz Dem Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 3 und 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Liegt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung vor, wenn der Erwerber eines Betriebs s…

  8. BFH, 28.02.1990 – I R 205/85 Urteil

    Leitsatz Eine nach Grund und/oder Höhe ungewisse Verbindlichkeit des Betriebsvermögens bleibt nach Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs grundsätzlich mindestens bis zu dem Zeitpunkt notwendiges Betriebsvermögen, in dem sie zu ei…

  9. BFH, 12.04.1989 – I R 41/85 Urteil

    Leitsatz Ist ein Pächter verpflichtet, die gepachteten Gegenstände dem Verpächter nach Ablauf der Pachtzeit in neuwertigem Zustand zurückzugeben und erläßt der Verpächter dem Pächter diese Verbindlichkeit aus Schenkungsgründen, s…

  10. BFH, 23.02.2012 – IV R 31/09 Urteil

    Leitsatz 1. NV: Ein während des finanzgerichtlichen Verfahrens geänderter Gewinnfeststellungsbescheid wird nach § 68 FGO nur hinsichtlich der bereits zulässig mit der Klage angefochtenen Besteuerungsgrundlagen (partiell) Gegensta…

  11. BFH, 22.09.1999 – XI R 46/98 Urteil

    Leitsatz Eine betrieblich veranlaßte Rentenverpflichtung ist nach Betriebsaufgabe weiterhin als Betriebsschuld zu behandeln, wenn sie zwar durch die bei der Aufgabe erzielten Erlöse hätte abgelöst werden können, der Rentenberecht…

  12. BFH, 07.09.1989 – IV R 91/88 Urteil

    Leitsatz 1. Die Vergütung für die Aufgabe der Milcherzeugung nach dem MAVG vom 17. Juli 1984 (BGBl I, 942) i.V. m. der MAVV ist bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG durch den Ansatz des Grundbetrags abgegolten, soweit sie auf den…

  13. BFH, 03.07.1991 – X R 163/87, X R 164/87 Urteil

    Leitsatz 1. Ein leitender Bankangestellter, der unter Ausnutzung seiner Vertrauensstellung Bankgeschäfte zu Lasten der Bank tätigt und sich dabei der fortgesetzten Untreue schuldig macht, handelt gewerblich. 2. Die Beendigung …

  14. BFH, 02.12.1997 – VII R 42/96 Urteil

    Leitsatz Eine bis einschließlich 31. Dezember 1985 in den Steuerbilanzen einer Personengesellschaft gebildete Rückstellung wegen Versorgungsleistungen an eine Gesellschafter-Witwe ist in der Bilanz zum 31. Dezember 1986 nicht gew…

  15. BFH, 25.06.1984 – GrS 4/82 Beschluss

    Leitsatz 1. Eine GmbH & Co. KG, deren alleiniger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist, ist keine Kapitalgesellschaft i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG und nicht als eine solche körperschaftsteuerpflichtig.