Rechtsprechung / BAG, 29.02.2000 – 1 ABR 15/99
Zitiert von 15 Entscheidungen
BAG, Beschluss vom 29.02.2000 – 1 ABR 15/99
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BAG, 03.06.2003 – 1 AZR 349/02
Urteil · Rn. 27
Leitsatz 1. Auch eine für mehrere Jahre unkündbare Betriebsvereinbarung zu Überstunden ist vom Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr 3 BetrVG gedeckt und verstößt nicht gegen die Tarifsperre des § 77 Abs. 3 BetrVG, wenn die in …
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BAG, 22.07.2003 – 1 ABR 28/02
Beschluss · Rn. 20
Leitsatz Mangels Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats ist die Einigungsstelle für eine Regelung über die im Betrieb zulässige Höchstarbeitszeit und die arbeitszeitrechtliche Zuordnung von Bereitschaftsdiensten nicht zuständig.
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BAG, 24.01.2006 – 1 ABR 6/05
Beschluss · Rn. 20
Leitsatz § 25 Satz 1 ArbZG stellt Tarifverträge, die am 1. Januar 2004 bereits bestanden, nicht von der Verpflichtung frei, die Grenze der höchstzulässigen jahresdurchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden – einschließlic…
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BAG, 22.11.2000 – 4 AZR 612/99
Urteil · Rn. 25
Leitsatz Die Anordnung von Bereitschaftsdienst durch den Arbeitgeber nach § 14 Abs 5 des Tarifvertrages über Arbeitsbedingungen für Angestellte, Arbeiter und Auszubildende des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-TV) ist auch in dem zur …
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BAG, 23.01.2001 – 1 ABR 36/00
Beschluss · Rn. 21
Leitsatz Wird für Gruppen von Beschäftigten einer Dienststelle eine Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit eingerichtet, so hat die Personalvertretung insoweit nach § 75 Abs 4 BPersVG hinsichtlich der Grundsätze f…
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BAG, 27.06.2000 – 1 ABR 31/99
Beschluss · Rn. 18
Leitsatz Wird über das Vermögen eines Arbeitgeberverbandes der Konkurs eröffnet, so endet damit nicht ohne weiteres die normative Wirkung eines von dem Verband abgeschlossenen Tarifvertrags. Hierzu bedarf es – mangels sonstiger B…
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BVerwG, 04.09.2012 – 6 P 10.11
Beschluss · Rn. 5
Leitsatz Die Anordnung von Rufbereitschaft ist eine Festlegung zu Beginn und Ende der Arbeitszeit im Sinne von § 74 Abs. 1 Nr. 9 HePersVG und unterliegt daher der Mitbestimmung der Personalvertretung.
- LAG Hamm, 23.04.2012 – 10 TaBV 19/12 Beschluss · Rn. 39
- ArbG Berlin, 17.10.2012 – 28 BV 14611/12 Beschluss · Rn. 24
- LAG Köln, 11.06.2008 – 3 TaBV 16/08 Beschluss · Rn. 22
- LAG Hamm, 07.11.2002 – 16 Sa 271/02 Urteil · Rn. 16
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2024 – 2 TaBV 9/24 Beschluss · Rn. 19
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 – 26 Sa 147/14 26 Sa 170/14, 26 Sa 147/14, 26 Sa 170/14 Urteil · Rn. 16
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BVerwG, 04.09.2012 – 6 P 10/11
Beschluss · Rn. 8
Leitsatz Die Anordnung von Rufbereitschaft ist eine Festlegung zu Beginn und Ende der Arbeitszeit im Sinne von § 74 Abs. 1 Nr. 9 HePersVG (juris: PersVG HE 1988) und unterliegt daher der Mitbestimmung der Personalvertretung.
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.10.2000 – 2 TaBV 693/00 Beschluss · Rn. 20