Amtsgericht Bielefeld Familiengericht Beschluss
In der einstweiligen Anordnungssache
betreffend die minderjährigen Kinder
an der weiter beteiligt sind:
1.
Kindesmutter,
Verfahrensbevollmächtigte:
2.
Kindesvater,
Verfahrensbevollmächtigte:
Jugendamt
,
verfahrensbeteiligte Behörde,
Rechtsanwalt
Verfahrensbeistand,
hat das Amtsgericht Bielefeld durch den Richter am Amtsgericht
im Wege der einstweiligen Anordnung
am beschlossen:
Den Eltern wird das Umgangsrecht für
entzogen.
Es wird Ergänzungspflegschaft angeordnet.
Zum Ergänzungspfleger wird Rechtsanwalt
bestellt.
Zum Verfahrensbeistand wird bestellt:
vorläufig
Der Verfahrensbeistand übt seine Tätigkeit berufsmäßig aus.
Dem Verfahrensbeistand wird zusätzlich die Aufgabe übertragen, Gespräche mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen der Kinder zu führen sowie am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrensgegenstand mitzuwirken.
Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.
II.
Die Entscheidung beruht auf §§ 1666, 1666a BGB. Nach der im einstweiligen Anordnungsverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung steht fest, dass die Kindeseltern nicht in der Lage sind, gemeinsam den Umgang für beide Kinder zum Kindesvater konfliktfrei und ohne Gefährdung des Wohls der Kinder auszuüben. Die einvernehmliche Regelung des Umganges ist bereits seit Jahren Gegenstand des Verfahrens , ohne dass es zu einer Annährung der Kindeseltern in dieser Frage gekommen wäre. Erst durch die familienpsychologische Sachverständige konnte der Umgang zwischen und dem Kindesvater wieder angebahnt werden. Eine abschließende Klärung soll durch das noch ausstehenden familienpsychologische Gutachten sowie das psychiatrische Gutachten erfolgen. Die Sachverständige hat jedoch bereits die vorläufige Einrichtung der Ergänzungspflegschaft für die Bereiche Umgang angeregt, da aus ihrer Sicht eine kindeswohldienliche Entscheidung der Kindeseltern zum Umgang nicht möglich erscheint. Mit der Ergänzungspflegschaft für den Bereich der Umgangsregelung haben sich alle Beteiligten einverstanden erklärt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Richter am Amtsgericht
rl Erlassen am 07.10.2021
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durch Übergabe an die Geschäftsstelle
Psiorz, Justizbeschäftigte
1 als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
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1 12.10.2021, Psiorz (Justizbeschäftigte)
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Protokoll
Folgende Dokumente wurden durch Mareike Döring untrennbar verbunden:
Blatt
Dokumentname
Originalname
Typ
-
343 F 937_21
geschwärzt (geschwärzt)
E1_12a-Ri-1022a EA
Entziehung der elterlichen Sorge nach
16_34_4.rtf
Beschluss§
-
nicht löschbares Anhängsel Beschluss (Kopie)
Erlassvermerk Übergabe.pdf
Verfügung
Die untrennbare Verbindung wurde am 14.09.2026 um 09:34 Uhr erstellt.