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Artikel 13 · BT-Drs. 16/1290 · S. 14

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Redaktionelle Änderung; Richtigstellung eines Verweises
auf das Raumordnungsgesetz.
Zu Nummer 2
Änderung der Angabe Deutsche Mark in Euro aufgrund der
Währungsumstellung. Bei der Umrechnung wurde nicht ex-
akt umgerechnet, da es sich bei der vorliegenden Regelung
nicht um „zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge“
handelt, sondern nur um eine Abgrenzungsgröße hinsicht-
lich der Aufstellung von Bundesprogrammen. Dabei wurde
der Betrag 50 Mio. Euro aus dem Bundeshaushaltsplan 2005
Einzelplan 12 Kapitel 18 Titel 882 02-741 übernommen.
Zu Nummer 3
Anpassung an Artikel 87e des Grundgesetzes (GG).

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Herkunft

BT-Drs. 16/1290, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 34.128–34.756 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.41) +D1D2D3 · Prüfwert 36544ab8c97ec53d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP