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Artikel 27 · BT-Drs. 16/47 · S. 53

Zu Artikel 27

Zu Artikel 27
Zu Nummer 1
Mit der Einfügung der neuen §§ 44a und 44b werden die
erhaltungsbedürftigen Vorschriften aus den §§ 9 und 10 des
Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, No-
tarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter
vom 24. Juli 1992 (BGBl. I S. 1386), welches durch Arti-
Drucksache 16/47 – 54 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
kel 4 dieses Gesetzes aufgehoben wird, bis auf eine die Zu-
ständigkeit von nicht mehr existenten Bezirksgerichten be-
treffende Vorschrift sachlich unverändert in das Deutsche
Richtergesetz überführt (vgl. Begründung zu Artikel 4).
Zu Nummer 2
Die Übergangsvorschriften in den §§ 107 und 108 des Deut-
schen Richtergesetzes zu Dienstverhältnissen auf Widerruf
und richterlichen Vortätigkeiten waren auf zwei bzw. drei
Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes (1. Juli 1962) befris-
tet; die Fristen sind 1964 bzw. 1965 ausgelaufen und die
Vorschriften damit seitdem entbehrlich.
Die Übergangsvorschriften in § 113 für Ausbildungen und
Prüfungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes
und deren Anerkennung sind mittlerweile gegenstandslos
geworden.
Von der in § 114 enthaltenen Ermächtigung wurde durch die
Verordnung über das allgemeine Dienstalter der Richter in
besonderen Fällen, Gliederungsnummer 301-1-1, Gebrauch
gemacht. Mit der Aufhebung dieser Verordnung durch Arti-
kel 31 dieses Gesetzes wird auch die Ermächtigungsgrund-
lage nicht mehr benötigt.
Die Überleitungsvorschriften für Richter des ehemaligen
Deutschen Obergerichts für das Vereinigte Wirtschafts-
gebiet in § 115, für den Eintritt in den Ruhestand in Sonder-
fällen in § 116, für die Überleitung von Gerichtsverfahren in
§ 117 und für die Zuständigkeit der Disziplinargerichte in
§ 118 sind gegenstandslos geworden.
Zu Nummer 3
Die Sonderregelung für 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.795 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/47 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/47, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 245.218–248.013 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3D4 · Prüfwert 1a094e63bd805f16….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP