Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 27 · BT-Drs. 16/47 · S. 53
Zu Artikel 27
Zu Artikel 27 Zu Nummer 1 Mit der Einfügung der neuen §§ 44a und 44b werden die erhaltungsbedürftigen Vorschriften aus den §§ 9 und 10 des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, No- tarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992 (BGBl. I S. 1386), welches durch Arti- Drucksache 16/47 – 54 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode kel 4 dieses Gesetzes aufgehoben wird, bis auf eine die Zu- ständigkeit von nicht mehr existenten Bezirksgerichten be- treffende Vorschrift sachlich unverändert in das Deutsche Richtergesetz überführt (vgl. Begründung zu Artikel 4). Zu Nummer 2 Die Übergangsvorschriften in den §§ 107 und 108 des Deut- schen Richtergesetzes zu Dienstverhältnissen auf Widerruf und richterlichen Vortätigkeiten waren auf zwei bzw. drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes (1. Juli 1962) befris- tet; die Fristen sind 1964 bzw. 1965 ausgelaufen und die Vorschriften damit seitdem entbehrlich. Die Übergangsvorschriften in § 113 für Ausbildungen und Prüfungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes und deren Anerkennung sind mittlerweile gegenstandslos geworden. Von der in § 114 enthaltenen Ermächtigung wurde durch die Verordnung über das allgemeine Dienstalter der Richter in besonderen Fällen, Gliederungsnummer 301-1-1, Gebrauch gemacht. Mit der Aufhebung dieser Verordnung durch Arti- kel 31 dieses Gesetzes wird auch die Ermächtigungsgrund- lage nicht mehr benötigt. Die Überleitungsvorschriften für Richter des ehemaligen Deutschen Obergerichts für das Vereinigte Wirtschafts- gebiet in § 115, für den Eintritt in den Ruhestand in Sonder- fällen in § 116, für die Überleitung von Gerichtsverfahren in § 117 und für die Zuständigkeit der Disziplinargerichte in § 118 sind gegenstandslos geworden. Zu Nummer 3 Die Sonderregelung für
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.795 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/47, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 245.218–248.013 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3D4 · Prüfwert 1a094e63bd805f16….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP