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Artikel 209 · BT-Drs. 16/47 · S. 101

Zu Artikel 209

Zu Artikel 209
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten dieses Gesetzes sowie
das spätere In- und Außerkrafttreten einzelner Vorschriften
daraus.
Drucksache 16/47 – 102 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 812. Sitzung am 17. Juni 2005
beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76
Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
1. a) Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der Bundes-
regierung, überflüssiges Recht zu beseitigen und
Nebenstammrecht zu bereinigen. Er teilt die Auf-
fassung, dass die dadurch zu erreichende formale
Deregulierung zu einer Erleichterung der Rechts-
anwendung führt und ist bereit, an entsprechenden
Vorhaben des Bundes konstruktiv mitzuarbeiten.
b) Der Bundesrat stellt aber mit Bedauern fest, dass die
Beteiligung der Länder durch die Bundesregierung
der Bedeutung und Komplexität des Vorhabens nicht
angemessen war. Der vorliegende Entwurf umfasst
209 Artikel aus zahlreichen Rechtsgebieten und hat
mit Begründung einen Umfang von 101 Seiten. Es
handelt sich nach den Aussagen des federführenden
Bundesministeriums der Justiz um ein Pilotprojekt
mit Vorbildcharakter für die Rechtsbereinigungsvor-
haben der anderen Bundesressorts. Seiner Natur nach
ist das Vorhaben nicht eilbedürftig. Zu einer sach-
gerechten Stellungnahme der Landesjustizverwaltun-
gen waren überdies andere Fachressorts und vor al-
lem die Praxis zu beteiligen. Unter diesen Umständen
war die ursprünglich zum Referentenentwurf gesetzte
Stellungnahmefrist von einem Monat unrealistisch;
auch die Verlängerung auf sechs Wochen – nachdem
mehrere Länder mindestens um eine Verdoppelung
gebeten hatten – erscheint dem Anliegen, ein solches
Vorhaben mit der notwendigen Sorgfalt zu bewerten,

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 49.350 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/47, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 521.432–570.782 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3D4 · Prüfwert 1a094e63bd805f16….

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