Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 209 · BT-Drs. 16/47 · S. 101
Zu Artikel 209
Zu Artikel 209 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten dieses Gesetzes sowie das spätere In- und Außerkrafttreten einzelner Vorschriften daraus. Drucksache 16/47 – 102 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Anlage 2 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 812. Sitzung am 17. Juni 2005 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zum Gesetzentwurf allgemein 1. a) Der Bundesrat begrüßt das Anliegen der Bundes- regierung, überflüssiges Recht zu beseitigen und Nebenstammrecht zu bereinigen. Er teilt die Auf- fassung, dass die dadurch zu erreichende formale Deregulierung zu einer Erleichterung der Rechts- anwendung führt und ist bereit, an entsprechenden Vorhaben des Bundes konstruktiv mitzuarbeiten. b) Der Bundesrat stellt aber mit Bedauern fest, dass die Beteiligung der Länder durch die Bundesregierung der Bedeutung und Komplexität des Vorhabens nicht angemessen war. Der vorliegende Entwurf umfasst 209 Artikel aus zahlreichen Rechtsgebieten und hat mit Begründung einen Umfang von 101 Seiten. Es handelt sich nach den Aussagen des federführenden Bundesministeriums der Justiz um ein Pilotprojekt mit Vorbildcharakter für die Rechtsbereinigungsvor- haben der anderen Bundesressorts. Seiner Natur nach ist das Vorhaben nicht eilbedürftig. Zu einer sach- gerechten Stellungnahme der Landesjustizverwaltun- gen waren überdies andere Fachressorts und vor al- lem die Praxis zu beteiligen. Unter diesen Umständen war die ursprünglich zum Referentenentwurf gesetzte Stellungnahmefrist von einem Monat unrealistisch; auch die Verlängerung auf sechs Wochen – nachdem mehrere Länder mindestens um eine Verdoppelung gebeten hatten – erscheint dem Anliegen, ein solches Vorhaben mit der notwendigen Sorgfalt zu bewerten,
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 49.350 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/47, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 521.432–570.782 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3D4 · Prüfwert 1a094e63bd805f16….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP