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Artikel 141 · BT-Drs. 16/47 · S. 74

Zu Artikel 141

Zu Artikel 141
Artikel 12 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der
nichtehelichen Kinder enthält in seinem § 1 zunächst den
Grundsatz, dass sich auch die rechtliche Stellung eines vor
dem Inkrafttreten des Gesetzes (1. Juli 1970) geborenen
Kindes und seiner Verwandten nach neuem Recht bestimmt,
und regelt in seinen §§ 2 ff. Ausnahmen von diesem Grund-
satz, von denen die meisten jetzt aufgehoben werden kön-
nen. Im Einzelnen:
§ 4 enthält eine Übergangsregelung zur Anfechtung der
Ehelichkeit, die inzwischen durch das Kindschaftsrechts-
reformgesetz 1998 gegenstandslos geworden ist.
§ 6 enthält eine Übergangsregelung zum Namensrecht, die
spätestens durch den mit dem Kindschaftsrechtsreformge-
setz eingeführten Artikel 224 § 3 Abs. 1 Satz 1 des Einfüh-
rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche keine prakti-
sche Bedeutung mehr entfaltet. Soweit die Absätze 2 und 3
die Möglichkeit beinhalten, den Ehenamen der Mutter zu
erhalten, dürfte dies in Folge Zeitablaufs nicht mehr von
Bedeutung sein, und im Übrigen sind die Übergangsfälle
tatbestandlich und von den Rechtsfolgen (kraft Gesetzes)
her erfasst und geregelt.
§ 7 enthält eine Übergangsregelung zur Vormundschaft und
ist mit dem Eintritt der Volljährigkeit der von dieser Vor-
schrift erfassten Kinder (spätestens am 30. Juni 1988) ge-
genstandslos geworden.
Die Übergangsvorschrift in § 8 Satz 2 zur Anfechtung der
Ehelichkeit und die Übergangsregelung in § 9 zur Ehelich-
erklärung auf Antrag des Kindes sind ebenfalls durch das
Kindschaftsrechtsreformgesetz 1998 gegenstandslos gewor-
den.
§ 12 enthält eine Übergangsregelung für Rechtsstreitigkei-
ten in Kindschaftssachen, die mehr als dreißig Jahre nach
Inkrafttreten des Gesetzes bedeutungslos geworden ist.
Die §§ 14 bis 16 enthalten Übergangs- und Folgeregelungen
zur Um

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.016 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 16/47, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 361.950–364.966 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3D4 · Prüfwert 1a094e63bd805f16….

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