Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 141 · BT-Drs. 16/47 · S. 74
Zu Artikel 141
Zu Artikel 141 Artikel 12 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder enthält in seinem § 1 zunächst den Grundsatz, dass sich auch die rechtliche Stellung eines vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (1. Juli 1970) geborenen Kindes und seiner Verwandten nach neuem Recht bestimmt, und regelt in seinen §§ 2 ff. Ausnahmen von diesem Grund- satz, von denen die meisten jetzt aufgehoben werden kön- nen. Im Einzelnen: § 4 enthält eine Übergangsregelung zur Anfechtung der Ehelichkeit, die inzwischen durch das Kindschaftsrechts- reformgesetz 1998 gegenstandslos geworden ist. § 6 enthält eine Übergangsregelung zum Namensrecht, die spätestens durch den mit dem Kindschaftsrechtsreformge- setz eingeführten Artikel 224 § 3 Abs. 1 Satz 1 des Einfüh- rungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche keine prakti- sche Bedeutung mehr entfaltet. Soweit die Absätze 2 und 3 die Möglichkeit beinhalten, den Ehenamen der Mutter zu erhalten, dürfte dies in Folge Zeitablaufs nicht mehr von Bedeutung sein, und im Übrigen sind die Übergangsfälle tatbestandlich und von den Rechtsfolgen (kraft Gesetzes) her erfasst und geregelt. § 7 enthält eine Übergangsregelung zur Vormundschaft und ist mit dem Eintritt der Volljährigkeit der von dieser Vor- schrift erfassten Kinder (spätestens am 30. Juni 1988) ge- genstandslos geworden. Die Übergangsvorschrift in § 8 Satz 2 zur Anfechtung der Ehelichkeit und die Übergangsregelung in § 9 zur Ehelich- erklärung auf Antrag des Kindes sind ebenfalls durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz 1998 gegenstandslos gewor- den. § 12 enthält eine Übergangsregelung für Rechtsstreitigkei- ten in Kindschaftssachen, die mehr als dreißig Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes bedeutungslos geworden ist. Die §§ 14 bis 16 enthalten Übergangs- und Folgeregelungen zur Um
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.016 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/47, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 361.950–364.966 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3D4 · Prüfwert 1a094e63bd805f16….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP