Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 17 · BT-Drs. 14/6810 · S. 14
Zu Artikel 17 (Änderung der Kostenverordnung für
Zu Artikel 17 (Änderung der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr) Die bisherigen DM-Beträge werden grundsätzlich im Ver- hältnis 2 DM : 1 Euro umgerechnet und so auf volle Euro gerundet, dass durch Austarierung der laufenden Nummern ein neutrales Ergebnis erzielt wird. Die Glättung ist zweck- mäßig, weil es sich um von/bis-Beträge handelt; das Ver- waltungshandeln wird dadurch erleichtert.
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Herkunft
BT-Drs. 14/6810, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 45.329–45.728 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 0bb691962376073c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP