Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/8586 · S. 5
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Seit Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (6. StrRG; BGBl. 1998 I S. 164, 704) am 1. April 1998 steht fest, dass die durch Artikel 1 Nr. 1 dieses Gesetzes neu gefasste Inhaltsübersicht am Gesetzesrang teilnimmt. Das bedeutet, dass sie durch den Gesetzgeber mit geändert werden muss, soweit sich – was hier der Fall ist – Änderungen des Strafgesetzbuches auf die Inhaltsübersicht auswirken (vgl. den Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zu Artikel 1 Nr. 1 des 6. StrRG, Bundestagsdrucksache 13/9064, S. 8). Zu Nummer 2 (§ 66) Nach der bisherigen Fassung von § 66 Abs. 1 bis 3 StGB, die jeweils ausdrücklich die Verurteilung zu zeitiger Frei- heitsstrafe voraussetzen, ist die Anordnung der Sicherungs- verwahrung bei Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe nur dann zulässig, wenn der Täter neben der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen einer weiteren Tat auch eine den Vor- aussetzungen des § 66 genügende zeitige Freiheitsstrafe verwirkt hat. Der Bundesgerichtshof weist zutreffend auf das Spannungsverhältnis zwischen den verschiedenen Fall- konstellationen hin, in denen Sicherungsverwahrung neben zeitiger Freiheitsstrafe auch dann möglich bleibt, wenn le- benslange Freiheitsstrafe hinzutritt, während sie selbst ne- ben mehrfach verwirkter lebenslanger Freiheitsstrafe ausge- schlossen ist (vgl. BGHSt 37, 160; zuletzt BGH NStZ 2000, 417 [418]). Dieses Spannungsverhältnis ist sachlich schwer begründbar. Die Absätze 1 bis 3 legen deshalb nunmehr eine gegenüber der bisherigen Fassung unveränderte Min- destgrenze für das Strafmaß der Verurteilung fest, ohne dies Drucksache 14/8586 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode jeweils mit der Beschränkung auf zeitige
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BT-Drs. 14/8586, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 15.890–30.963 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.56) +D1D2D3 · Prüfwert 3961a95b18f46735….
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