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Artikel 1 · BT-Drs. 14/8214 · S. 9
Zu Artikel 1 (Gesetz über die Mitbestimmung der
Zu Artikel 1 (Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer) Zu Nummer 1 (§ 1) Das Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) regelt in § 163 die Auflösung und Abwicklung der Rechtsform der bergrechtlichen Gewerkschaft. Für die da- mals noch bestehenden bergrechtlichen Gewerkschaften lief die letzte Bestandsschutzregelung am 1. Januar 1994 aus. Gesetzliche Regelungen über die Mitbestimmung der Ar- beitnehmer in bergrechtlichen Gewerkschaften entfalten da- mit keine Rechtswirkungen mehr; sie werden folglich auf- gehoben. Zu Nummer 2 (§ 2) Die Änderungen betreffen die Aufhebung der Rechtsform der bergrechtlichen Gewerkschaft (vgl. die Ausführungen zu A. I. Nummer 2; B. Artikel 1 Nummer 1). Zu Nummer 3 (§ 7) § 7 Abs. 3 regelt die Wählbarkeitsvoraussetzungen der un- ternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeit- nehmervertreter. Hiernach sind unternehmensangehörige Arbeitnehmer nur dann als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat wählbar, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein Jahr dem Unternehmen angehören und die weite- ren Wählbarkeitsvoraussetzungen des § 8 Abs. 1 des Be- triebsverfassungsgesetzes erfüllen. Das Merkmal der ein- jährigen Unternehmensangehörigkeit liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer ein Jahr lang entweder in dem Unterneh- men, dessen Aufsichtsrat neu gewählt wird, aufgrund einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung tätig ist oder nach § 5 Mitbestimmungsgesetz einem anderen Unternehmen, des- Drucksache 14/8214 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode sen Arbeitnehmer an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern des Unternehmens teilnehmen, angehört. Das Erfordernis der einjährigen Unternehmensangehörig- keit führt vor dem Hintergrund zunehmender Unterneh- menszusammenschlüsse (z. B. in Fällen der Verschmelzung durch Auf
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BT-Drs. 14/8214, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.945–37.726 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 3f90d110ed6ee3ea….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP