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Artikel 1 · BT-Drs. 14/8214 · S. 9

Zu Artikel 1 (Gesetz über die Mitbestimmung der

Zu Artikel 1 (Gesetz über die Mitbestimmung der
Arbeitnehmer)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Das Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I
S. 1310) regelt in § 163 die Auflösung und Abwicklung der
Rechtsform der bergrechtlichen Gewerkschaft. Für die da-
mals noch bestehenden bergrechtlichen Gewerkschaften lief
die letzte Bestandsschutzregelung am 1. Januar 1994 aus.
Gesetzliche Regelungen über die Mitbestimmung der Ar-
beitnehmer in bergrechtlichen Gewerkschaften entfalten da-
mit keine Rechtswirkungen mehr; sie werden folglich auf-
gehoben.
Zu Nummer 2 (§ 2)
Die Änderungen betreffen die Aufhebung der Rechtsform
der bergrechtlichen Gewerkschaft (vgl. die Ausführungen
zu A. I. Nummer 2; B. Artikel 1 Nummer 1).
Zu Nummer 3 (§ 7)
§ 7 Abs. 3 regelt die Wählbarkeitsvoraussetzungen der un-
ternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeit-
nehmervertreter. Hiernach sind unternehmensangehörige
Arbeitnehmer nur dann als Arbeitnehmervertreter in den
Aufsichtsrat wählbar, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet
haben, ein Jahr dem Unternehmen angehören und die weite-
ren Wählbarkeitsvoraussetzungen des § 8 Abs. 1 des Be-
triebsverfassungsgesetzes erfüllen. Das Merkmal der ein-
jährigen Unternehmensangehörigkeit liegt dann vor, wenn
ein Arbeitnehmer ein Jahr lang entweder in dem Unterneh-
men, dessen Aufsichtsrat neu gewählt wird, aufgrund einer
arbeitsvertraglichen Verpflichtung tätig ist oder nach § 5
Mitbestimmungsgesetz einem anderen Unternehmen, des-
Drucksache 14/8214 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
sen Arbeitnehmer an der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
des Unternehmens teilnehmen, angehört.
Das Erfordernis der einjährigen Unternehmensangehörig-
keit führt vor dem Hintergrund zunehmender Unterneh-
menszusammenschlüsse (z. B. in Fällen der Verschmelzung
durch Auf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.781 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/8214, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 21.945–37.726 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 3f90d110ed6ee3ea….

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