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Artikel 1 · BT-Drs. 14/8230 · S. 26

Zu Artikel 1 (Änderung des Gentechnikgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Gentechnikgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Es handelt sich um Folgeänderungen aufgrund der
Neustrukturierung der Vorschriften und der Änderungen der
Überschriften.
Zu Nummer 2 (§ 2)
Zu Buchstabe a
Der neue Absatz 2 setzt Artikel 3 zweiter Spiegelstrich der
Richtlinie 98/81/EG um, der den Ausschluss der Anwend-
barkeit der Richtlinie für bestimmte Mikroorganismen vor-
sieht. Die Verordnungsermächtigung eröffnet die Möglich-
keit, bestimmte gentechnisch veränderte Mikroorganismen
von dem Anwendungsbereich des Gentechnikgesetzes – mit
Ausnahme der Haftungsvorschriften – ganz oder teilweise
auszuschließen. Wegen ihrer besonderen Bedeutung sind
die Aufzeichnungspflichten ausdrücklich erwähnt.
Zu Buchstabe b
Die Änderung des Absatzes 2 in Absatz 3 erfolgt aus rechts-
systematischen Gründen.
Zu Nummer 3 (§ 3)
Zu Buchstabe a
§ 2 Abs. 2 GenTG sieht nunmehr die Möglichkeit vor, be-
stimmte Typen von Mikroorganismen von den Regelungen
des Gesetzes auszunehmen. Dazu ist es erforderlich, Mikro-
organismen von anderen Organismen abzugrenzen und eine
entsprechende Definition in das Gesetz aufzunehmen.
Zu Buchstabe b
Die Änderung setzt Artikel 2 Buchstabe c der Richtlinie
98/81/EG um und dient lediglich der Klarstellung.
Zu Buchstabe c
Die Änderungen setzen Anhang I, Teil A Nr. 1, Teil B Nr. 2,
3 sowie Anhang II, Teil A Nr. 2, 3 und 4 der Richtlinie 98/
81/EG um.
Zu Buchstabe d
Die Änderung setzt Artikel 2 Buchstabe c der Richtlinie
98/81/EG um und dient der Klarstellung.
Zu Buchstabe e
Da die Richtlinie 98/81/EG nicht mehr zwischen gentech-
nischen Arbeiten zu Forschungszwecken und zu gewerb-
lichen Zwecken unterscheidet, werden die Ziffern 5 und 6
aufgehoben. Die folgenden Ziffern werden in der Reihen-
folge angepasst.
Zu Nummer 4 (§ 4)
Mit der Aufn

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.290 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/8230, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.374–126.664 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 9c70bd1ebf97ea41….

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