Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/8230 · S. 26
Zu Artikel 1 (Änderung des Gentechnikgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Gentechnikgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um Folgeänderungen aufgrund der Neustrukturierung der Vorschriften und der Änderungen der Überschriften. Zu Nummer 2 (§ 2) Zu Buchstabe a Der neue Absatz 2 setzt Artikel 3 zweiter Spiegelstrich der Richtlinie 98/81/EG um, der den Ausschluss der Anwend- barkeit der Richtlinie für bestimmte Mikroorganismen vor- sieht. Die Verordnungsermächtigung eröffnet die Möglich- keit, bestimmte gentechnisch veränderte Mikroorganismen von dem Anwendungsbereich des Gentechnikgesetzes – mit Ausnahme der Haftungsvorschriften – ganz oder teilweise auszuschließen. Wegen ihrer besonderen Bedeutung sind die Aufzeichnungspflichten ausdrücklich erwähnt. Zu Buchstabe b Die Änderung des Absatzes 2 in Absatz 3 erfolgt aus rechts- systematischen Gründen. Zu Nummer 3 (§ 3) Zu Buchstabe a § 2 Abs. 2 GenTG sieht nunmehr die Möglichkeit vor, be- stimmte Typen von Mikroorganismen von den Regelungen des Gesetzes auszunehmen. Dazu ist es erforderlich, Mikro- organismen von anderen Organismen abzugrenzen und eine entsprechende Definition in das Gesetz aufzunehmen. Zu Buchstabe b Die Änderung setzt Artikel 2 Buchstabe c der Richtlinie 98/81/EG um und dient lediglich der Klarstellung. Zu Buchstabe c Die Änderungen setzen Anhang I, Teil A Nr. 1, Teil B Nr. 2, 3 sowie Anhang II, Teil A Nr. 2, 3 und 4 der Richtlinie 98/ 81/EG um. Zu Buchstabe d Die Änderung setzt Artikel 2 Buchstabe c der Richtlinie 98/81/EG um und dient der Klarstellung. Zu Buchstabe e Da die Richtlinie 98/81/EG nicht mehr zwischen gentech- nischen Arbeiten zu Forschungszwecken und zu gewerb- lichen Zwecken unterscheidet, werden die Ziffern 5 und 6 aufgehoben. Die folgenden Ziffern werden in der Reihen- folge angepasst. Zu Nummer 4 (§ 4) Mit der Aufn
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.290 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/8230, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 95.374–126.664 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 9c70bd1ebf97ea41….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP