Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 14/9007 · S. 36
Zu Artikel 7 (Änderung des Sechsten Buches
Zu Artikel 7 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Folgeänderungen. Zu Nummer 2 (§ 93) Es handelt sich um eine vom Petitionsausschuss des Deut- schen Bundestages angeregte Ergänzung der Freibetragsvor- schriften beim Zusammentreffen von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung mit Verletztenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung. Das bisherige Recht sieht solche Frei- beträge bereits für die Berufskrankheiten Silikose und Siliko-Tuberkulose nach den Nummern 4101 und 4102 der Berufskrankheiten-Verordnung vor. Mit Inkrafttreten der Berufskrankheiten-Verordnung am 1. Dezember 1997 wurde auch die „Chronisch obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlenbergbau bei Nachweis der Einwirkung einer ku- mulativen Feinstaubdosis von in der Regel 100 [(mg/m3) x Jahre]“ (BK-Nr. 4111) als Berufskrankheit in die Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Sie bringt ein Leidens- bzw. Schadensbild für den Betroffenen in Form von Luftnot mit sich, das dem der Berufs- krankheiten Silikose und Siliko-Tuberkulose nach den Nummern 4101 und 4102 der Berufskrankheiten-Verord- nung vergleichbar ist. Mit dieser Regelung werden die Frei- betragsvorschriften daher auf alle Fälle ausgedehnt, in denen Bergleute eine Rente aus der gesetzlichen Unfallver- sicherung wegen einer chronischen obstruktiven Bronchitis/ Emphysem erhalten. Zu Nummer 3 (§ 106a) Mit dem Gesetz zur Ergänzung der Leistungen bei häus- licher Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem all- gemeinem Betreuungsbedarf (Pflegeleistungs-Ergänzungs- gesetz – PflEG) vom 14. Dezember 2001 ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt worden. Das Gesetz räumt Personen ein befristetes Beitritts- recht zur sozialen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.195 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/9007, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 148.988–163.183 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert fda4824add3eec73….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP