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Artikel 5 · BT-Drs. 14/9007 · S. 35

Zu Artikel 5 (Änderung des Vierten Buches

Zu Artikel 5 (Änderung des Vierten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB IV)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Folgeänderung zur Anfügung eines § 116 SGB IV.
Zu Nummer 2 und 3 (§§ 25 und 27)
Die Änderungen berücksichtigen die Neufassung der Ver-
jährungsregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch durch
Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts
vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) und die Über-
gangsregelungen in Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b des Geset-
zes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. Novem-
ber 2001 (BGBl. I S. 3138), d. h. Artikel 229 § 6 Abs. 1 und
2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
i. d. F. des vorgenannten Gesetzes, insbesondere wird be-
rücksichtigt, dass dort u. a. die Klageerhebung nicht mehr
zur Unterbrechung der Verjährung, sondern zu deren Hem-
mung führt.
Zu Nummer 4 (§ 29)
Redaktionelle Folgeänderung zur Errichtung der Unfall-
kasse des Bundes.
Zu Nummer 5 (§ 31)
Redaktionelle Folgeänderung zur Errichtung der Unfall-
kasse des Bundes.
Zu Nummer 6 (§ 36)
Zu Buchstabe a
Die Bestellung des Geschäftsführers der Unfallkasse des
Bundes und seines Stellvertreters erfolgt durch das BMA
und erfordert die Zustimmung des Vorstandes. Vor der Be-
stellung des Geschäftsführers ist außerdem der Beirat der
Künstlersozialkasse anzuhören. Diese Regelungen gelten
auch für die Abberufung des Geschäftsführers und seines
Stellvertreters. Die Stellvertretung in Angelegenheiten der
Künstlersozialkasse regelt § 37 Abs. 2 Satz 2 KSVG.
Zu Buchstabe b
Redaktionelle Folgeänderung zur Errichtung der Unfall-
kasse des Bundes.
Zu Nummer 7 (§ 44)
Die Arbeitgebervertreter in den Selbstverwaltungsorganen
und ihre Stellvertreter werden auf Vorschlag des BMA, des
BMI, des BMF, des BMVg, des BMVBW und der Bundes-
anstalt für Arbeit vom BMA bestimmt.
Zu Nummer

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.800 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/9007, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 145.669–148.469 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert fda4824add3eec73….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP