Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 14/9007 · S. 35
Zu Artikel 5 (Änderung des Vierten Buches
Zu Artikel 5 (Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Folgeänderung zur Anfügung eines § 116 SGB IV. Zu Nummer 2 und 3 (§§ 25 und 27) Die Änderungen berücksichtigen die Neufassung der Ver- jährungsregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch durch Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) und die Über- gangsregelungen in Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe b des Geset- zes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. Novem- ber 2001 (BGBl. I S. 3138), d. h. Artikel 229 § 6 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche i. d. F. des vorgenannten Gesetzes, insbesondere wird be- rücksichtigt, dass dort u. a. die Klageerhebung nicht mehr zur Unterbrechung der Verjährung, sondern zu deren Hem- mung führt. Zu Nummer 4 (§ 29) Redaktionelle Folgeänderung zur Errichtung der Unfall- kasse des Bundes. Zu Nummer 5 (§ 31) Redaktionelle Folgeänderung zur Errichtung der Unfall- kasse des Bundes. Zu Nummer 6 (§ 36) Zu Buchstabe a Die Bestellung des Geschäftsführers der Unfallkasse des Bundes und seines Stellvertreters erfolgt durch das BMA und erfordert die Zustimmung des Vorstandes. Vor der Be- stellung des Geschäftsführers ist außerdem der Beirat der Künstlersozialkasse anzuhören. Diese Regelungen gelten auch für die Abberufung des Geschäftsführers und seines Stellvertreters. Die Stellvertretung in Angelegenheiten der Künstlersozialkasse regelt § 37 Abs. 2 Satz 2 KSVG. Zu Buchstabe b Redaktionelle Folgeänderung zur Errichtung der Unfall- kasse des Bundes. Zu Nummer 7 (§ 44) Die Arbeitgebervertreter in den Selbstverwaltungsorganen und ihre Stellvertreter werden auf Vorschlag des BMA, des BMI, des BMF, des BMVg, des BMVBW und der Bundes- anstalt für Arbeit vom BMA bestimmt. Zu Nummer
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.800 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/9007, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 145.669–148.469 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert fda4824add3eec73….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP