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Artikel 5 · BT-Drs. 14/7485 · S. 14

Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches

Zu Artikel 5 (Änderung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (§ 71)
Mit der vorgesehenen Änderung wird eine rentenrechtliche
Besserstellung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern,
die ersatzweise ein FSJ oder FÖJ absolvieren, gegenüber
Zivildienstleistenden vermieden.
Im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung sind der
Zivildienst auf der einen und das freiwillige soziale oder
freiwillige ökologische Jahr auf der anderen Seite sehr
unterschiedlich ausgestaltet: Zivildienstleistende gelten
rentenrechtlich nicht als „Beschäftigte“. Für Zeiten des
Zivildienstes werden Beiträge zur Rentenversicherung ent-
sprechend einem Entgelt in Höhe von zurzeit rd. 59 % des
Durchschnittsentgelts (0,0492 Entgeltpunkte) gezahlt. Im
Leistungsfall zahlt die Rentenversicherung eine diesem Bei-
tragswert entsprechende Rentenleistung.
FSJ und FÖJ sind dagegen Zeiten einer versicherten Be-
schäftigung. Die Beitragszahlung erfolgt auf der Grundlage
von höchstens rd. 28 % des Durchschnittsentgelts (0,0233
Entgeltpunkte). Als Zeiten einer versicherten Beschäftigung
fallen FSJ und FÖJ unter die Regelung, dass pauschal die
ersten 36 Monate einer versicherten Beschäftigung oder Tä-
tigkeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als Zeiten
einer beruflichen Ausbildung und damit als beitragsgemin-
derte Zeiten bewertet werden. Hierdurch werden – je nach
Versicherungsbiographie – zusätzlich Rentenanwartschaften
im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung ermittelt. Insbe-
sondere im Fall der Frühinvalidität können die Rentenleis-
tungen für Beschäftigte im FSJ oder FÖJ deswegen deutlich
höher ausfallen als diejenigen für Zivildienstleistende.
Diese zusätzlichen Rentenanwartschaften, die im Rahmen
der Gesamtleistungsbewertung ermittelt werden, sind nicht
beitragsgedeckt und werden durch die S

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.066 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/7485, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 61.670–65.736 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.55) +D1D2D3 · Prüfwert 9deb7d257c0fb87b….

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