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Artikel 2 · BT-Drs. 14/8017 · S. 84

Zu Artikel 2 (Änderung des Wertpapierhandels-

Zu Artikel 2 (Änderung des Wertpapierhandels-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht war neu zu fassen.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Die Erweiterung des Anwendungsbereichs des WpHG ist
Folge der Einfügung der neuen Abschnitte 6 und 7, die
Finanztermingeschäfte und Schiedsvereinbarungen betref-
fen.
Zu Nummer 3 (§ 2 Abs. 2a)
§ 2 enthält Legaldefinitionen der zentralen Begriffe des
WpHG. Da Finanztermingeschäfte nunmehr eingehend im
WpHG geregelt werden, wird eine Definition des Begriffs
als neuer Absatz 2a in § 2 aufgenommen. Der Begriff er-
setzt die bislang in § 50 Abs. 1 verwendeten Begriffe des
Börsentermingeschäfts, des Geschäfts, das wirtschaftlich
gleichen Zwecken dient, und des Börsenterminhandels.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 85 – Drucksache 14/8017
Nach Absatz 2a sind Finanztermingeschäfte Derivate im
Sinne des § 2 Abs. 2 WpHG und Optionsscheine. Erfasst
werden daher zum einen sämtliche Derivate nach Absatz 2
Nr. 1, die sich auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Wa-
ren, Edelmetalle, Zinssätze oder andere Erträge beziehen,
zum anderen die in Absatz 2 Nr. 2 genannten Devisen be-
treffenden Derivate. Optionsscheine werden gesondert auf-
geführt, da diese nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 WpHG unter den
Wertpapierbegriff fallen.
Durch den Verweis auf den Begriff des Derivates kann auf
die aus dem WpHG und dem Kreditwesengesetz bekannten
Grundsätze zurückgegriffen werden. Danach umfasst der
Derivatebegriff Termingeschäfte in Form des Festgeschäfts
und des Optionsgeschäfts, wobei auch Kombinationen der
beiden letztgenannten Grundformen denkbar sind.
Das Festgeschäft ist ein zwischen Abschluss und Fälligkeit
beiderseits noch nicht erfülltes Geschäft; beide Parteien ha-
ben aus ihm Rechte und Pflichten. So ist beispielsweise das
Festgeschäft in der Form des 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 94.629 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/8017, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 414.419–509.048 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.60) +D1D2D3D4 · Prüfwert 2ce3a5a44c3565d0….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP