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Artikel 14 · BT-Drs. 14/4659 · S. 55

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14
Die bisherigen Verweisungen in § 72 Abs. 1, § 105 Abs. 4,
§ 126 Abs. 4, § 130 Abs. 2 Nr. 2, § 131 Abs. 3 und § 132
Abs. 9 WDO auf Bestimmungen der Bundesdisziplinarord-
nung gehen mit der Aufhebung dieses Gesetzes ins Leere.
Aus Gründen besserer Verständlichkeit und Handhabbarkeit
erscheint es zweckmäßig, anstelle redaktionell berichtigter
Verweisungen die Regelungen, auf die bislang verwiesen
wurde, inhaltlich in die WDO aufzunehmen. Dementspre-
chend sind diese Vorschriften in enger inhaltlicher Anleh-
nung an die jeweiligen Bestimmungen des BDiszG neu ge-
Drucksache 14/4659 – 56 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
fasst worden. Die sachliche Begründung für die neu gefass-
ten Regelungen im BDiszG gelten für die inhaltliche
Begründung der geänderten Vorschriften in der WDO
entsprechend.
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Änderung stellt ergänzend zur bisherigen Regelung
klar, dass das Dienstverhältnis durch eine Entfernung aus
dem Dienstverhältnis beendet wird.
Im Übrigen handelt es sich um eine redaktionelle Folgeän-
derung.
Auf die Begründung zu Artikel 1, § 10 und auf die Vorbe-
merkung wird verwiesen.
Zu Buchstabe b
Die Regelung über den Unterhaltsbeitrag wird nun als Se-
kundärfolge der Maßnahme „Entfernung aus dem Dienst-
verhältnis“ Bestandteil der Vorschrift, die diese Maßnahme
beschreibt und ihre Auswirkungen auf das Dienstverhältnis
bestimmt.
Bezüglich der inhaltlichen Änderungen wird auf die Be-
gründung zu Artikel 1, § 10 und auf die Vorbemerkung ver-
wiesen.
Zu Nummer 2
Zu den Buchstaben a und b
Die Änderungen stellen ergänzend zur bisherigen Regelung
klar, dass mit der Aberkennung des Ruhegehaltes der Ver-
lust der Rechte des Soldaten im Ruhestand eintritt.
Im Übrigen handelt es sich um redaktionelle Folgeänderun-
gen.
Auf die Begründung z

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.624 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/4659, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 264.137–269.761 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 097eed9c6be2d533….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP