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Artikel 7 · BT-Drs. 14/5741 · S. 55

Zu Artikel 7 (Änderung des Kündigungsschutz-

Zu Artikel 7 (Änderung des Kündigungsschutz-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 15 Abs. 3a)
§ 15 Abs. 1 und Abs. 3 enthält besondere Kündigungs-
schutzregelungen für bestimmte Personengruppen im Rah-
men der Betriebsverfassung. Absatz 1 regelt den besonde-
ren Kündigungsschutz von Mitgliedern eines Betriebsrats,
einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bord-
vertretung oder eines Seebetriebsrats und Absatz 3 den be-
sonderen Kündigungsschutz von Mitgliedern eines Wahl-
vorstands sowie eines Wahlbewerbers. Damit soll die Wahl
der Betriebsverfassungsorgane und die Kontinuität ihrer Ar-
beit gesichert werden. Zur Sicherung der Wahl der Betriebs-
verfassungsorgane gehört aber auch, dass in betriebsrats-
losen Betrieben oder in Betrieben, in denen der Betriebsrat
zur Bestellung des Wahlvorstandes nicht tätig wird, ein-
zelne Arbeitnehmer die Initiative ergreifen können, um eine
Betriebsratswahl durchzuführen. Die zur Wahl des Wahl-
vorstands einladenden Arbeitnehmer sowie die zur Bestel-
lung eines Wahlvorstands beim Arbeitsgericht antragstel-
lenden Arbeitnehmer sind im Hinblick auf mögliche Inte-
ressenkonflikte mit dem Arbeitgeber für die Zeit der Wahl
in ähnlicher Weise schutzbedürftig wie die Mitglieder des
Wahlvorstands und die Wahlbewerber. Deshalb erhalten sie
ebenfalls einen besonderen Kündigungsschutz. Er soll dazu
beitragen, dass künftig eher Arbeitnehmer bereit sind, ins-
besondere in betriebsratslosen Betrieben die Initiative für
die Wahl von Betriebsräten zu ergreifen.
Der besondere Kündigungsschutz besteht ab dem Zeitpunkt
der Einladung oder Antragstellung bis zur Bekanntgabe des
Wahlergebnisses, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die
den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Dieser Kün-
digungsschu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.391 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/5741, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 268.535–270.926 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 2f8dcf5f3a06ac9e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP