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Artikel 5 · BT-Drs. 14/7752 · S. 35

Zu Artikel 5 Nr. 4

Zu Artikel 5 Nr. 4
Durch Artikel 5 Nr. 4 und 5 werden die Haftungshöchst-
beträge des Haftpflichtgesetzes (§§ 9, 10), die zuletzt im
Jahre 1977 erhöht worden sind, unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Entwicklung angepasst, mit anderen
Haftungshöchstgrenzen harmonisiert und auf Euro umge-
Drucksache 14/7752 – 36 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
stellt. Auf die allgemeine Begründung (Ziff. III.6) wird ver-
wiesen.
Die Gefährdungshaftung nach dem Haftpflichtgesetz ist
nach § 9 für Personenschäden nur individuell begrenzt, und
dies auch nicht für alle, sondern nur für bestimmte in § 8
Abs. 1 HPflG aufgeführte Ansprüche durch Bestimmung ei-
ner maximalen Jahresrente. Eine individuelle Begrenzung
durch einen Kapitalhöchstbetrag existiert – anders als bei
der Straßenverkehrshaftung (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVG), der
Luftverkehrshaftung (§§ 37 Abs. 2, 46 Abs. 1 LuftVG), der
Bergschadenshaftung (§ 117 Abs. 1 Nr. 1 BBergG) oder der
Arzneimittelhaftung (§ 88 Satz 1 Nr. 1 AMG) – hingegen
nicht, ebenso wenig eine globale Begrenzung. Für Sach-
schäden enthält § 10 eine (globale) Begrenzung (vgl. dazu
unten Begründung zu Nummer 5).
Artikel 5 Nr. 4 hebt den individuellen Haftungshöchstbetrag
für Ansprüche bei Personenschäden unter Verzicht auf eine
Begrenzung auf Ansprüche nach § 8 Abs. 1 HPflG, von ei-
ner Jahresrente in Höhe von 30 000 DM auf eine Jahres-
rente in Höhe von 36 000 Euro an. Diese Heraufsetzung, die
etwa einer Verdoppelung entspricht, trägt insbesondere der
wirtschaftlichen Entwicklung seit der letzten Anhebung vor
über 20 Jahren Rechnung. Mit einer maximalen Monats-
rente von 3 000 Euro dürfte regelmäßig eine Deckung des
bei einem erheblichen und dauerhaften Personenschadens
zu leistenden Schadensersatzes gewährleistet sein. Sollten
in Ausnahmefällen diese A

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.068 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 14/7752, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 190.182–193.250 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.68) +D1D2D3 · Prüfwert c970511c3bfc36ec….

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