Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 10 · BT-Drs. 14/5930 · S. 16
Zu Artikel 10 (Änderung des Zweiten Gesetzes über
Zu Artikel 10 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Land- wirte) Zu Nummer 1 (§ 4) Da der sich aus einem Zweiundzwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße ergebende Betrag aufzurunden ist, ergibt sich durch die Umstellung auf den Euro im Regelfall eine ge- ringfügige Erhöhung des Zuschussbetrags. Zu Nummer 2 (§ 57) Der bisherige DM-Betrag wird im Verhältnis 2 : 1 von 5 000 DM auf 2 500 Euro umgerechnet. Die geringfügige Absenkung der oberen Grenze der Geldbuße wird in der Praxis keine Auswirkungen haben, da der Bußgeldbescheid in der Regel nicht bis an die obere Grenze verhängt wird. Zu Nummer 3 (§ 59) Da der sich aus einem Zweiundzwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße ergebende Betrag aufzurunden ist, ergibt sich durch die Umstellung auf den Euro im Regelfall eine ge- ringfügige Erhöhung des Zuschussbetrags.
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Herkunft
BT-Drs. 14/5930, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.501–44.346 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert f363f09eba2570a6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP