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Artikel 10 · BT-Drs. 14/5930 · S. 16

Zu Artikel 10 (Änderung des Zweiten Gesetzes über

Zu Artikel 10 (Änderung des Zweiten Gesetzes über
die Krankenversicherung der Land-
wirte)
Zu Nummer 1 (§ 4)
Da der sich aus einem Zweiundzwanzigstel der monatlichen
Bezugsgröße ergebende Betrag aufzurunden ist, ergibt sich
durch die Umstellung auf den Euro im Regelfall eine ge-
ringfügige Erhöhung des Zuschussbetrags.
Zu Nummer 2 (§ 57)
Der bisherige DM-Betrag wird im Verhältnis 2 : 1 von
5 000 DM auf 2 500 Euro umgerechnet. Die geringfügige
Absenkung der oberen Grenze der Geldbuße wird in der
Praxis keine Auswirkungen haben, da der Bußgeldbescheid
in der Regel nicht bis an die obere Grenze verhängt wird.
Zu Nummer 3 (§ 59)
Da der sich aus einem Zweiundzwanzigstel der monatlichen
Bezugsgröße ergebende Betrag aufzurunden ist, ergibt sich
durch die Umstellung auf den Euro im Regelfall eine ge-
ringfügige Erhöhung des Zuschussbetrags.

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Herkunft

BT-Drs. 14/5930, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 43.501–44.346 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.44) +D1D2D3 · Prüfwert f363f09eba2570a6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP