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Artikel 3 · BT-Drs. 14/5937 · S. 47

Zu Artikel 3 (Änderung der Arzneimittelpreisver-

Zu Artikel 3 (Änderung der Arzneimittelpreisver-
ordnung)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Zu Buchstabe a (Absatz 2)
Die in § 2 Abs. 2 festgelegten Großhandelshöchstzuschläge
auf die Herstellerabgabepreise für Fertigarzneimittel wer-
den unter Berücksichtigung der von der EU vorgeschriebe-
nen Rundungsregeln und des offiziellen Wechselkurses von
1 Euro = 1,95583 DM centgenau umgerechnet. In den Fäl-
len, in denen die Euro-Endbeträge einer Preisstufe mit den
Euro-Anfangsbeträgen der neuen Preisstufe identisch sind,
werden die Euro-Endbeträge um einen Cent herabgesetzt,
um die Preisstaffelung wieder herzustellen.
Zu Buchstabe b (Absatz 3)
Es wird auf die Begründung zu Buchstabe a (§ 2 Abs. 2)
verwiesen.
Drucksache 14/5937 – 48 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Zu Nummer 2 (§ 3)
Zu Buchstabe a (Absatz 3)
§ 3 Abs. 3 enthält die Festzuschläge der Apotheken auf die
Höchstzuschläge des Großhandels für Fertigarzneimittel.
Auf die Begründung zu Nummer 1 Buchstabe a (§ 2 Abs. 2)
wird verwiesen.
Zu Buchstabe b (Absatz 4)
Es wird auf die Begründung zu Nummer 2 Buchstabe a
(§ 3 Abs. 3) verwiesen.
Zu Nummer 3 (§ 5 Abs. 3 Nr. 1)
Die in § 5 Abs. 3 in glatten DM-Beträgen festgesetzten Zu-
schläge für in Apotheken hergestellte Rezepturen werden
mit dem offiziellen Umrechnungskurs von 1 Euro = 1,95583
DM unter Beachtung der vorgeschriebenen Rundungsregeln
umgestellt. Das Abrechnungsverfahren mit ungeraden
Euro-Beträgen führt aufgrund der modernen EDV-Systeme
in den Apotheken zu keinem zusätzlichen Verwaltungsauf-
wand.
Zu Nummer 4 (§ 6)
§ 6 legt die Notdienstgebühr fest, welche Apotheken bei der
Inanspruchnahme von Leistungen während der allgemeinen
Ladenschlusszeiten erheben können. Auf die Begründung
zu Nummer 3 (§ 5 Abs. 3 Nr. 1) wird verwiesen.
Zu Nummer 5 (§ 7)
§ 7 regelt den Zuschlag bei de

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.101 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 14/5937 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 14/5937, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 104.129–106.230 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert d06168bd9d678e16….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP