Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 14/5937 · S. 47
Zu Artikel 3 (Änderung der Arzneimittelpreisver-
Zu Artikel 3 (Änderung der Arzneimittelpreisver- ordnung) Zu Nummer 1 (§ 2) Zu Buchstabe a (Absatz 2) Die in § 2 Abs. 2 festgelegten Großhandelshöchstzuschläge auf die Herstellerabgabepreise für Fertigarzneimittel wer- den unter Berücksichtigung der von der EU vorgeschriebe- nen Rundungsregeln und des offiziellen Wechselkurses von 1 Euro = 1,95583 DM centgenau umgerechnet. In den Fäl- len, in denen die Euro-Endbeträge einer Preisstufe mit den Euro-Anfangsbeträgen der neuen Preisstufe identisch sind, werden die Euro-Endbeträge um einen Cent herabgesetzt, um die Preisstaffelung wieder herzustellen. Zu Buchstabe b (Absatz 3) Es wird auf die Begründung zu Buchstabe a (§ 2 Abs. 2) verwiesen. Drucksache 14/5937 – 48 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 3) Zu Buchstabe a (Absatz 3) § 3 Abs. 3 enthält die Festzuschläge der Apotheken auf die Höchstzuschläge des Großhandels für Fertigarzneimittel. Auf die Begründung zu Nummer 1 Buchstabe a (§ 2 Abs. 2) wird verwiesen. Zu Buchstabe b (Absatz 4) Es wird auf die Begründung zu Nummer 2 Buchstabe a (§ 3 Abs. 3) verwiesen. Zu Nummer 3 (§ 5 Abs. 3 Nr. 1) Die in § 5 Abs. 3 in glatten DM-Beträgen festgesetzten Zu- schläge für in Apotheken hergestellte Rezepturen werden mit dem offiziellen Umrechnungskurs von 1 Euro = 1,95583 DM unter Beachtung der vorgeschriebenen Rundungsregeln umgestellt. Das Abrechnungsverfahren mit ungeraden Euro-Beträgen führt aufgrund der modernen EDV-Systeme in den Apotheken zu keinem zusätzlichen Verwaltungsauf- wand. Zu Nummer 4 (§ 6) § 6 legt die Notdienstgebühr fest, welche Apotheken bei der Inanspruchnahme von Leistungen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten erheben können. Auf die Begründung zu Nummer 3 (§ 5 Abs. 3 Nr. 1) wird verwiesen. Zu Nummer 5 (§ 7) § 7 regelt den Zuschlag bei de
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.101 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/5937, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 104.129–106.230 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert d06168bd9d678e16….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP