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Artikel 28 · BT-Drs. 14/5937 · S. 55

Zu Artikel 28 (Änderung der Konzessionsabgaben-

Zu Artikel 28 (Änderung der Konzessionsabgaben-
verordnung)
Zu Nummer 1 (§ 2)
Die bisherigen Abgabesätze sollen auf Grund der geringen
Pfennigbeträge durch centgenaue Umrechnung (1 Cent =
1,95583 Pfennig) in Cent-Beträge umgerechnet werden. Es
wird immer auf die zweite Stelle nach dem Komma abge-
rundet. Daraus können sich geringe Vorteile für die Energie-
versorgungsunternehmen und ihre Kunden ergeben, die zu
Lasten der Kommunen gehen.
Zu Nummer 2 (§ 8 Abs. 1)
Die Pfennigwerte wurden centgenau umgerechnet und auf-
gerundet. Dadurch können sich geringfügige Vorteile für die
Unternehmen zu Lasten der Kommunen ergeben.

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Herkunft

BT-Drs. 14/5937, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 134.520–135.145 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert d06168bd9d678e16….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP