Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 28 · BT-Drs. 14/5937 · S. 55
Zu Artikel 28 (Änderung der Konzessionsabgaben-
Zu Artikel 28 (Änderung der Konzessionsabgaben- verordnung) Zu Nummer 1 (§ 2) Die bisherigen Abgabesätze sollen auf Grund der geringen Pfennigbeträge durch centgenaue Umrechnung (1 Cent = 1,95583 Pfennig) in Cent-Beträge umgerechnet werden. Es wird immer auf die zweite Stelle nach dem Komma abge- rundet. Daraus können sich geringe Vorteile für die Energie- versorgungsunternehmen und ihre Kunden ergeben, die zu Lasten der Kommunen gehen. Zu Nummer 2 (§ 8 Abs. 1) Die Pfennigwerte wurden centgenau umgerechnet und auf- gerundet. Dadurch können sich geringfügige Vorteile für die Unternehmen zu Lasten der Kommunen ergeben.
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Herkunft
BT-Drs. 14/5937, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 134.520–135.145 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.64) +D1D2D3 · Prüfwert d06168bd9d678e16….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP