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Artikel 6 · BT-Drs. 14/4987 · S. 26

Zu Artikel 6 (Änderung des Grundbuch-

Zu Artikel 6 (Änderung des Grundbuch-
bereinigungsgesetzes)
§ 5 des Grundbuchbereinigungsgesetzes stellt eine Erlö-
schensfiktion von Dienstbarkeiten und anderer im Grund-
buch eingetragener personengebundener Rechte mit dem
einhundertzehnten Geburtstag des Berechtigten auf. Der im
Gesetz vorgesehenen, dem Erlöschen entgegenstehenden
Erklärung des Überlebenden kommt keine praktische Rele-
vanz zu. Für sie genügt die Textform. Eine solche Erklärung
würde nur die Fiktion vom Tod des Berechtigten hindern;
der zur Grundbuchberichtigung erforderliche Nachweis des
Todes des Berechtigten wäre wie gewohnt zu führen. Ein
Fälschungsinteresse Dritter ist dabei ebenso wenig zu er-
kennen wie Beeinträchtigungen der Publizität öffentlicher
Register oder des öffentlichen Glaubens. Im Übrigen wird
zur Textform im Allgemeinen auf die Begründung zu Arti-
kel 1 Nr. 3, § 126b verwiesen.

BT-Drs. 14/4987 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 14/4987, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 128.840–129.720 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 71dfacc5b442b36f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP