Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 14/4987 · S. 26
Zu Artikel 6 (Änderung des Grundbuch-
Zu Artikel 6 (Änderung des Grundbuch- bereinigungsgesetzes) § 5 des Grundbuchbereinigungsgesetzes stellt eine Erlö- schensfiktion von Dienstbarkeiten und anderer im Grund- buch eingetragener personengebundener Rechte mit dem einhundertzehnten Geburtstag des Berechtigten auf. Der im Gesetz vorgesehenen, dem Erlöschen entgegenstehenden Erklärung des Überlebenden kommt keine praktische Rele- vanz zu. Für sie genügt die Textform. Eine solche Erklärung würde nur die Fiktion vom Tod des Berechtigten hindern; der zur Grundbuchberichtigung erforderliche Nachweis des Todes des Berechtigten wäre wie gewohnt zu führen. Ein Fälschungsinteresse Dritter ist dabei ebenso wenig zu er- kennen wie Beeinträchtigungen der Publizität öffentlicher Register oder des öffentlichen Glaubens. Im Übrigen wird zur Textform im Allgemeinen auf die Begründung zu Arti- kel 1 Nr. 3, § 126b verwiesen.
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Herkunft
BT-Drs. 14/4987, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 128.840–129.720 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.62) +D1D2D3 · Prüfwert 71dfacc5b442b36f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP